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Sa, 13:52 Uhr
20.04.2013

Inofveranstaltung zu Beiträgen in Uder

In Uder geht es am 3. Mai um ein umstrittenes Thema: die Straßenausbaubeiträge. Darüber soll informiert werden vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). Es gibt eine grundsätzlich neue Situation nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu rückwirkenden Beitragserhebungen...

Für Aufsehen hat der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. März gesorgt, nach dem bei Beitragsforderungen für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur eine Verjährung möglich sein muss. Das Bundesverfassungsgericht stellt fest: „Die Legitimation von Beiträgen liegt in der Abgeltung eines Vorteils, der den Betreffenden zu einem bestimmten Zeitpunkt zugekommen ist. Je weiter dieser Zeitpunkt bei der Beitragserhebung zurückliegt, desto mehr verflüchtigt sich die Legitimation zur Erhebung solcher Beiträge.“ Genau dies trifft auf die Erhebung Wiederkehrender Beiträge in Uder zu.

Die Karlsruher Entscheidung wird für die laufenden und für die zukünftigen Beitragserhebungen von grundsätzlicher Bedeutung sein. Wie geht es nach dem Karlsruher Richterspruch mit der Prozessgemeinschaft Wiederkehrende Beiträge in Uder weiter? Darüber soll am 3. Mai um 19.00 Uhr im Gasthaus „Drei Rosen“ Straße der Einheit 65 in Uder auf einer Informationsveranstaltung mit VDGN-Vizepräsident Eckhart Beleites gesprochen werden.

Der VDGN hat immer wieder für eine politische Lösung der Probleme rund um rückwirkende Straßenausbaubeiträge plädiert, um Rechtssicherheit und Vertrauensschutz zu gewährleisten. Die verantwortlichen Politiker in den Bundesländern verweigerten dies. Sie beriefen sich auf Urteile der Oberverwaltungsgerichte, die ihnen angeblich die Hände binden würden. Für die Politik gibt es jetzt keine Ausreden mehr, so ein Sprecher vom VDGN.
Autor: en

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