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Di, 22:14 Uhr
30.07.2013

Es geht um die Auflösung von Vollenborn

In der Plenarsitzung am 11. Juli 2013 hat der Thüringer Landtag den Gesetzentwurf zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 in erster Lesung beraten und an den Innenausschuss zur weiteren Sachbehandlung überwiesen....

Nach dem Gesetzentwurf ist u. a. vorgesehen, die Gemeinde Vollenborn aufzulösen und ihr Gebiet in die Gemeinde Deuna einzugliedern. Für die Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ bedeutet dies, dass künftig ihre Mitgliedsgemeinde Deuna 1302 statt 1039 Einwohner haben wird. Die Zahl der Mitgliedsgemeinden reduziert sich von 6 auf 5. Die Gemeinschaftsversammlung besteht dann noch aus 13 anstatt aus 15 Mitgliedern.

Der Innenausschuss hat am 11.07.2013 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf ein Anhörungsverfahren der von der Änderung betroffenen Einwohner der aufgelösten Gemeinde Vollenborn, aber auch aller anderen Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“ durchzuführen.

Danach haben alle genannten Einwohner die Möglichkeit, den Gesetzentwurf und seine Begründung im Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“, Bergstraße 51 in 37355 Niederorschel, Zimmer 22, einzusehen und hierzu Stellung zu nehmen. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht auch in den Gemeindeverwaltungen der Mitgliedsgemeinden während der Sprechstunden des Bürgermeisters.

Der Gesetzentwurf liegt in der Zeit vom 12.08. – 27.09.2013 aus. Stellungnahmen können in diesem Zeitraum schriftlich an den Landkreis Eichsfeld – Kommunalaufsicht –, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, gerichtet werden. Weitere Auskünfte zum Verfahren erteilt das Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfelder Kessel“. Ansprechpartnerin ist Frau Grimm.

Die Anhörung der Einwohner ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens. Es ist unerlässlich, dass der Gesetzgeber die Meinung der durch die von der Änderung der Verwaltungsstruktur betroffenen Einwohner zur Kenntnis bekommt und in seine Entscheidung über die Neugliederung der Gemeinden einbeziehen kann.
Autor: en

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