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Di, 10:41 Uhr
06.05.2014

Am Nachmittag wird abgestimmt

Der neue Jugendförderungsplan lag in den vergangenen Tagen im Landratsamt aus und konnte von jedem eingesehen werden. Heute tagt nun der Jugendhilfeausschuss des Landkreises und möchte den Plan verabschieden. Wir sprachen dazu mit dem Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses, Dr. Bernd Uwe Althaus….

Bernd Uwe Althaus (Foto: Ilka Kühn) Bernd Uwe Althaus (Foto: Ilka Kühn) Der neue Plan ist für vier Jahre gültig. Wie aufwendig ist seine Erstellung?

Die Planung der Kinder- und Jugendförderung für den Landkreis ist ein gesetzlicher Auftrag und ein sehr langfristig laufender Prozess. Dabei werden Erfahrungen und Ist-Stände aus der bisherigen Arbeit ausgewertet. Weiterhin wird eine Bedarfsanalyse für die verschiedenen Sozialräume des Landkreises durchgeführt. Letztendlich ist erforderlich, dass die möglichen finanziellen Mittel für die erforderlichen Aufgaben zur Verfügung stehen. Da die Kommunen, der Landkreis und das Land zur Finanzierung der Aufgaben beitragen, ist diese Planungsaufgabe ein sehr komplexes Werk.

Was beinhaltet der Jugendförderungsplan?

Der Plan umfasst grundsätzlich die Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die Jugendsozialarbeit und den Kinder- und Jugendschutz. Der Jugendhilfeausschuss hat im Vorfeld zur Detailplanung bereits die Zielsetzungen für den Jugendförderplan 2015 bis 2019 beschlossen.

Der Jugendförderplan enthält im ersten Teil in sehr ausführlicher Art und Weise die Ergebnisse der beschriebenen Auswertungen, Analysen und Datenerhebungen, demografischen Planungsgrundlagen und Bewertungen der bisherigen Arbeit. Ein wesentliches Element ist die Maßnahmeplanung. Sie enthält die Projekte und Maßnahmen, die realisiert werden sollen und für deren fachlich korrekte Bearbeitung die erforderlichen Finanzmittel. Die Planung erfolgt nach Prioritäten und mit Bezug auf die jeweiligen Sozialräume und Handlungsfelder. Diese Verlässlichkeit ist erforderlich, da Personalstellen finanziert und die Elemente der Jugendarbeit mit Nachhaltigkeit gestaltet werden müssen.

Wie geht es jetzt nach der Auslegung weiter?

Im Jugendhilfeausschuss heute Nachmittag erfolgt die Beratung und Verabschiedung des Entwurfs, der damit an den Kreistag des Landkreises Eichsfeld zur Beschlussfassung in seiner nächsten Sitzung übergeben wird. Wenn diese Beschlussfassung erfolgt, ist für alle Beteiligten Planungssicherheit gegeben.

Autor: en

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