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Sa, 14:48 Uhr
04.10.2014

In Heiligenstadt werden die Hunde gezählt

Statistische Zahlen belegen, dass Hundebesitzer immer häufiger ihre Vierbeiner der zuständigen Verwaltung nicht anzeigen, um die dafür in der Satzung festgelegten Steuern nicht entrichten zu müssen.Doch das kann sehr teuer werden....

Heiligenstadt schiebt dem jetzt auch einen Riegel vor. Um dem Trend der "Hundegeheimhaltung" entgegenzuwirken – im Interesse der ehrlichen Steuerzahler und der Gleichbehandlung aller Bürger – hat sich die Verwaltung der Stadt Heilbad Heiligenstadt
entschlossen, eine Hundebestandsaufnahme durchführen zu lassen.

Mit der Durchführung der Bestandsaufnahme ist die Fachfirma KOMMSTAT, Geeste, beauftragt worden, deren Mitarbeiter ab Montag, 20.Oktober2014 alle Familienmitglieder über 18 Jahre zur Hundehaltung befragen werden. Die Auskunftserteilung der Hundehalter erfolgt auf freiwilliger Basis.

Die Mitarbeiter sind mit einer Legitimation der Verwaltung ausgestattet und haben aus Gründen des Datenschutzes keine Information über bereits gemeldete Hunde. Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, dass alle Bürger befragt werden müssen, auch Hundehalter, die ihren Hund bereits seit Jahren ordnungsgemäß gemeldet haben!

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Nachmeldungen noch bis zum 20.10.2014 angenommen werden.

Hundehalter, die diesen Termin versäumen, können nachveranlagt werden und mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 5.000,00 Euro belegt werden.

Hiermit ergeht deshalb nochmals die dringende Aufforderung an alle Hundebesitzer,

auch in Ihrem eigenen Interesse, Ihre Lieblinge – falls noch nicht geschehen – umgehend anzumelden und die fällige Steuer zu entrichten!

Die Stadt weist darauf hin, dass gemäß dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) mit der Anmeldung der Hundehalter nachzuweisen hat, dass der Hund mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) gekennzeichnet sein muss und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen wurde.

Anmeldungen werden schriftlich oder persönlich entgegengenommen:
Steueramt der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Aegidienstraße 20, (Stadthaus)

Frau Maria Keppler, Tel. 03606 677-250; Email: m.keppler@heilbad-heiligenstadt.de und

Frau Christine Gebhardt, Tel. 03606 677-251, Email: c.gebhardt@heilbad-heiligenstadt.de.
Autor: en

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