Do, 20:27 Uhr
18.12.2014
Praxissterben in Thüringen?
Mit einer unverantwortlichen Informationspolitik hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens jüngst für Verunsicherung bei Ärzten und Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen gesorgt, meint BUndestagsabgeordneter Manfred Grund aus Heiligenstadt.....
Manfred Grund: "So behauptete die KV, dass in Thüringen wegen des Versorgungsstärkungsgesetzes 431 Arztpraxen unnötig seien und schließen müssten....
Thüringen hat nicht zu viele Ärzte. Aber die Verteilung der Praxen führt zu überversorgten und unterversorgten Gebieten. Es gehört zur Aufgabe der Selbstverwaltung, an der die Kassenärztliche Vereinigung maßgeblich beteiligt ist, diesen Ausgleich zwischen Stadt und Land zu organisieren.
Das Versorgungsstärkungsgesetz wird dabei helfen. Die Politik wird eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherstellen und den Versicherten einen schnellen und sektorenübergreifend durchgehenden Zugang zur medizinischen Versorgung verschaffen. Dazu zählt insbesondere, die Wartezeiten auf Facharzttermine zu verringern und die psychotherapeutische Versorgung durch eine Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu verbessern.
Deshalb soll das Gesetz den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten geben, stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird beispielsweise die Einrichtung eines Strukturfonds zur Förderung der Niederlassung erleichtert. Gleichzeitig geht es darum, die Versorgung klug weiterzuentwickeln. Mit dem neuen Innovationsfonds sollen gezielt Projekte gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung beschreiten.
Das Gesetz wurde diese Woche vom Bundeskabinett behandelt und zunächst dem Bundesrat zugewiesen. Nach Beteiligung der Länder wird der Gesetzentwurf Anfang 2015 dem Bundestag zugeleitet und schätzungsweise bis Ende April ausführlich beraten.
Was sich zum 1. Januar 2015 für gesetzlich Versicherte ändert, hat das Gesundheitsministerium auf der Internetseite http://www.das-aendert-sich-2015.de/ übersichtlich dargestellt."
Autor: enManfred Grund: "So behauptete die KV, dass in Thüringen wegen des Versorgungsstärkungsgesetzes 431 Arztpraxen unnötig seien und schließen müssten....
Thüringen hat nicht zu viele Ärzte. Aber die Verteilung der Praxen führt zu überversorgten und unterversorgten Gebieten. Es gehört zur Aufgabe der Selbstverwaltung, an der die Kassenärztliche Vereinigung maßgeblich beteiligt ist, diesen Ausgleich zwischen Stadt und Land zu organisieren.
Das Versorgungsstärkungsgesetz wird dabei helfen. Die Politik wird eine flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung sicherstellen und den Versicherten einen schnellen und sektorenübergreifend durchgehenden Zugang zur medizinischen Versorgung verschaffen. Dazu zählt insbesondere, die Wartezeiten auf Facharzttermine zu verringern und die psychotherapeutische Versorgung durch eine Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zu verbessern.
Deshalb soll das Gesetz den Verantwortlichen vor Ort mehr Möglichkeiten geben, stärkere Anreize für eine Niederlassung in unterversorgten oder strukturschwachen Gebieten zu setzen. Dazu wird beispielsweise die Einrichtung eines Strukturfonds zur Förderung der Niederlassung erleichtert. Gleichzeitig geht es darum, die Versorgung klug weiterzuentwickeln. Mit dem neuen Innovationsfonds sollen gezielt Projekte gefördert werden, die neue Wege in der Versorgung beschreiten.
Das Gesetz wurde diese Woche vom Bundeskabinett behandelt und zunächst dem Bundesrat zugewiesen. Nach Beteiligung der Länder wird der Gesetzentwurf Anfang 2015 dem Bundestag zugeleitet und schätzungsweise bis Ende April ausführlich beraten.
Was sich zum 1. Januar 2015 für gesetzlich Versicherte ändert, hat das Gesundheitsministerium auf der Internetseite http://www.das-aendert-sich-2015.de/ übersichtlich dargestellt."