Mi, 19:16 Uhr
11.02.2015
Keine Streupflicht auf vereisten Waldwegen
Die aktuelle Stabilwetterlage mit Tauphasen an den Tagen und Frost in den Nächten kann in den höheren Lagen zu eisglatten Forstwegen führen. Und auf Waldwege muss nicht gestreut werden....
Darauf macht die Landesforstanstalt, mit über 200.000 ha größter Waldeigentümer im Freistaat, aufmerksam. Waldwege werden nicht gestreut, und so können sich vielerorts diese Wege in sehr gefährliche Eispisten verwandeln.
Waldwanderer und Naturfreunde sollten bei dieser Wettersituation nur die Wege begehen, die erkennbar eisfrei und damit ungefährlich sind empfiehlt Volker Gebhardt, Vorstandsmitglied der Landesforstanstalt. Steilstrecken sind unbedingt zu meiden, auch Skilangläufer sollten speziell schattige und damit oft vereiste Wegeabschnitte mit größter Vorsicht befahren.
Hohlwege, durchaus häufiger im Wald anzutreffen, wirken bei Eisglätte für den Stürzenden wie eine Eisröhre. Auch hier ist größte Vorsicht geboten, soll der erholsame Waldspaziergang im Winter nicht bei der Thüringer Bergrettung enden. Übrigens: vereiste Waldwege gehören zu den waldtypischen Gefahren, der Bundesgerichtshof schloss für diese in seinem Urteil vom 2.10.2012 eine Haftung des Waldbesitzers grundsätzlich aus.
Autor: enDarauf macht die Landesforstanstalt, mit über 200.000 ha größter Waldeigentümer im Freistaat, aufmerksam. Waldwege werden nicht gestreut, und so können sich vielerorts diese Wege in sehr gefährliche Eispisten verwandeln.
Waldwanderer und Naturfreunde sollten bei dieser Wettersituation nur die Wege begehen, die erkennbar eisfrei und damit ungefährlich sind empfiehlt Volker Gebhardt, Vorstandsmitglied der Landesforstanstalt. Steilstrecken sind unbedingt zu meiden, auch Skilangläufer sollten speziell schattige und damit oft vereiste Wegeabschnitte mit größter Vorsicht befahren.
Hohlwege, durchaus häufiger im Wald anzutreffen, wirken bei Eisglätte für den Stürzenden wie eine Eisröhre. Auch hier ist größte Vorsicht geboten, soll der erholsame Waldspaziergang im Winter nicht bei der Thüringer Bergrettung enden. Übrigens: vereiste Waldwege gehören zu den waldtypischen Gefahren, der Bundesgerichtshof schloss für diese in seinem Urteil vom 2.10.2012 eine Haftung des Waldbesitzers grundsätzlich aus.