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Mi, 09:21 Uhr
30.09.2015
Heute Anhörung zur Pflegereform im Bundestag

Lebenshilfe fordert: Behinderte nicht länger benachteiligen

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Pflegereform greift zu kurz“, so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Zwar begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe die geplante Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs...

Denn die Begutachtung pflegebedürftiger Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen wie Demenz oder geistiger Behinderung wird dadurch verbessert. Jedoch kritisiert die Lebenshilfe, dass der Gesetzentwurf nur die Pflegeversicherung in den Blick nimmt und Menschen mit Behinderung weiter benachteiligt werden. Anlass der Kritik ist eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am 30. September.

Die Auswirkungen auf die Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe) und dort notwendige Änderungen werden verschwiegen. Der Gesetzentwurf lässt ein übergreifendes Gesamtkonzept für pflegebedürftige und behinderte Menschen nicht erkennen. Viele Menschen mit Behinderungen sind aber sowohl auf Leistungen der Pflegeversicherung wie auch auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen. Welche konkreten praktischen Folgen die Reform für sie haben wird, ist daher ungewiss.

Außerdem werden im Gesetzentwurf die bestehenden Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung in der Pflegeversicherung nicht beseitigt. Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, erhalten monatlich nur höchstens 266 Euro aus der Pflegeversicherung, egal wie hoch ihr Pflegebedarf ist. Dies ist nicht länger hinnehmbar.
Denn auch in den Wohnstätten steigt die Zahl der älteren Menschen mit geistiger Behinderung, die gleichzeitig pflegebedürftig sind. Ulla Schmidt erklärt dazu: „Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung sind Mitglieder der Pflegeversicherung und zahlen Beiträge wie alle anderen auch. Sie müssen daher auch die gleichen Leistungen bekommen – unabhängig davon, wo sie leben.“

Die 512 Orts- und Kreisvereinigungen der Lebenshilfe mit rund 130.000 Mitgliedern sind Träger oder Mitträger von 4160 Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung. In Frühförderstellen, (meist integrativen) Kindergärten und Krippen, Schulen und Tagesförderstätten, Werkstätten, Fortbildungs- und Beratungsstellen, Sport-, Spiel- und Freizeitprojekten, Wohnstätten und Wohngruppen sowie Familienentlastenden Diensten werden zirka 170.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene gefördert, betreut und begleitet. Rund 60.000 hauptamtliche und etwa 15.000 ehrenamtliche Mitarbeiter(innen) der Lebenshilfe sind mit diesen Aufgaben betraut.

Angehörige von Menschen mit Behinderung können sich in Elterngruppen austauschen, behinderte Menschen selbst arbeiten immer stärker in den Vorständen und anderen Gremien der Lebenshilfe mit.

Die 16 Landesverbände der Lebenshilfe und die Bundesvereinigung Lebenshilfe sind in der Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung tätig und vertreten die Interessen behinderter Menschen und ihrer Familien gegenüber den Ländern bzw. der Bundespolitik.
Autor: en

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