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Fr, 14:29 Uhr
23.10.2015
Anhöring im Petitionsausschuss

Eichsfelder nutzen Chance

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags führt am kommenden Dienstag, 27. Oktober 2015 drei Anhörungen in öffentlicher Sitzung im Plenarsaal des Thüringer Landtags durch. Auch Eichsfelder sind dort...

Die Anhörungen betreffen Petitionen, die auf der Petitionsplattform des Landtags (https://petitionen-landtag.thueringen.de/) veröffentlicht und von einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurden. Im Rahmen der Anhörung erhalten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen noch einmal direkt gegenüber dem Petitionsausschuss und den ebenfalls an der Anhörung teilnehmenden Fachausschüssen vorzutragen. An der Anhörung werden auch Vertreter der Landesregierung teilnehmen.

Um 9.00 Uhr beginnt die Anhörung zu einer Petition, die auf der Petitionsplattform des Landtags unter dem Titel „Fest­legung des 10H Mindestabstandes von Windkraftanlagen zu Wohnge­bäuden“ veröffentlicht wurde. Die Petenten regen an, in Thüringen auf der Grundlage des § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch eine Regelung zu treffen, wonach bei der Errichtung von Windkraftanlagen ein Abstand von mindestens dem Zehnfachen ihrer Höhe zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden muss.

Sie beanstanden in diesem Zusammenhang, dass der Anteil der Flächen für Windkraft­anlagen im Verhältnis zur Gesamtfläche Thüringens von 0,3 auf 1 Prozent erhöht werden soll. Nach Auffassung der Petenten ist aufgrund der Unwirksamkeit des regionalen Entwicklungsplanes Ostthüringen beim Bau von Windkraft­anlagen mit einem Wildwuchs zu rechnen. Darüber hinaus werde bei der Festsetzung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen der Gesundheits­schutz nicht hinreichend berücksichtigt.


Für 11.00 Uhr ist die Anhörung zu einer Petition der Initiative „Für ein soziales und familienfreundliches Thüringen! Für den Erhalt des Thüringer Erziehungsgeldes“ vorgesehen. Mit der Petition haben sich die Petenten für den Erhalt des Thüringer Landeserziehungsgeldgesetzes eingesetzt. Sarunter auch viele Eichsfelder.

Die Petenten sind der Auffassung, dass das Landeserziehungsgeld den Eltern eine echte Wahlmöglichkeit biete, da es mehrere Betreuungsmodelle unterstütze und nicht auf andere Leistungen angerechnet werde. Die Petenten wenden sich damit gegen die aufgrund eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum 1. Juni 2015 erfolgte Streichung des Landeserziehungsgeldes. Zwischenzeitlich wurde auch das Betreuungsgeld auf Bundesebene abgeschafft.

Um 13.00 Uhr schließlich erfolgt die Anhörung zu einer Petition der „Bürgerinitiative gegen den geplanten Bau eines Funkmastes Standort Nähe Heidersbacher Kirche/Saalhügel“. Die Petenten bitten darum, dass sich die Stadt Suhl um einen alternativen Standort für den im Ortszentrum von Goldlauter-Heidersbach geplanten Funksendemast außerhalb des Ortszentrums bemüht. In diesem Zusammenhang haben die Petenten beanstandet, dass die Stadt Suhl bei der Auswahl des Standorts gegen die von ihr im Jahr 2006 beschlossenen Leitlinien zur Errichtung von Mobilfunkanlagen sowie gegen Vorgaben des Denkmal­schutzes verstoßen und keine ebenso geeigneten Standorte außer­halb von Goldlauter-Heidersbach in Erwägung gezogen habe.
Autor: en

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