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Sa, 19:54 Uhr
31.10.2015
Neues Melderecht tritt in Kraft

Besserer Datenschutz für die Bürger

Am 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Damit wird erstmals das Melderecht in Deutschland vereinheitlicht. Ziel ist es, die Daten der BürgerInnen noch besser zu schützen, die Bürokratiekosten zu senken und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen....

Zeitgleich tritt das Thüringer Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz und zur Anpassung von Landesvorschriften in Kraft.

Das Meldewesen war bislang in wesentlichen Grundzügen im Melderechtsrahmengesetz geregelt. Ergänzt wurde dieses durch eigene landesrechtliche Bestimmungen. Nunmehr wird mit dem Bundesgesetz die Rechtseinheit im Meldewesen verwirklicht. Für die BürgerInnen sowie für die mit dem Vollzug des Melderechts befassten Behörden werden bundesweit und unmittelbar geltende Vorschriften geschaffen. Das Meldewesen ist und bleibt damit zentraler Dienstleister für die Bereitstellung von Daten beispielsweise für die Vorbereitung von Wahlen.

Die wesentlichen Neuerungen:

Der „vorausgefüllte Meldeschein“ wird bundesweit bis 1. Mai 2018 verpflichtend eingeführt (Verfahren zur elektronischen Anforderung von Meldedaten bei der Anmeldung in der Meldebehörde - Meldedaten gehen buchstäblich elektronisch und damit sicher und schnell auf den Weg zur Zuzugsbehörde und machen erneute Anmeldung nicht erforderlich).

IT-Standards sollen vereinheitlicht werden (Daten von rund 82 Mio. Bürger-Innen in mehr als 5.200 Melderegistern können effektiver verarbeitet werden).
Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden.

Die Übermittlung von Meldedaten zum Zweck der Werbung oder des Adresshandels sind nur bei vorheriger Einwilligung des Betroffenen möglich.
Die Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen wird abgeschafft und die Hotelmeldepflicht vereinfacht.

Sicherheitsbehörden und weitere, durch andere Rechtsvorschriften zu bestimmende Behörden erhalten rund um die Uhr länderübergreifend einen Online-Zugriff auf die Meldedaten. Ein bundeseinheitliches Melderegister wird aber nicht geschaffen.
Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen.

Das neue Melderecht soll die Verwaltung und die Wirtschaft entlasten und die BürgerInnen im Hinblick auf ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung stärken.
Autor: en

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