Fr, 13:43 Uhr
20.01.2017
Aus dem Polizeibericht
39jähriger flüchtete vor der Polizei
Im Rahmen der Streifentätigkeit wollten die Beamten gestern kurz vor 15:00 Uhr einen Mercedes-Fahrer kontrollieren, der ihnen auf der L 2022 kurz vor
Flinsberg entgegen kam. Als sie den Streifenwagen wendeten, gab der Mercedes-Fahrer Gas und bog nach links in Richtung Kalteneber ab.....
Er beschleunigte extrem, so dass es den Beamten trotz Verfolgung mit Sonder- und Wegerechten nicht gelang ihn zu stoppen. Der Fahrer erreichte teilweise Geschwindigkeiten von bis zu 170 km/h. Zudem überholte er rasant mehrere Fahrzeuge, auch in Kurvenbereichen, als er sich in Richtung Heiligenstadt
entfernte.
Zwei weitere Pkw-Fahrer, die von dem Mercedes gefährlich überholt wurden, meldeten sich auf der Dienststelle, so dass die Fahrtrichtung des Flüchtenden nachvollzogen werden konnte. In einem Waldweg wurde dann der Mercedes abgestellt aufgefunden.
Durch Hinweise von Passanten wurde etwas entfernt auch der 39jährige Fahrer gestellt. Er konnte nur einen tschechischen Führerschein vorweisen; die deutsche
Fahrerlaubnis war ihm unanfechtbar entzogen worden. Er lehnte einen Drogenvortest ab, war aber mit einer freiwilligen Blutentnahme einverstanden. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Autor: enFlinsberg entgegen kam. Als sie den Streifenwagen wendeten, gab der Mercedes-Fahrer Gas und bog nach links in Richtung Kalteneber ab.....
Er beschleunigte extrem, so dass es den Beamten trotz Verfolgung mit Sonder- und Wegerechten nicht gelang ihn zu stoppen. Der Fahrer erreichte teilweise Geschwindigkeiten von bis zu 170 km/h. Zudem überholte er rasant mehrere Fahrzeuge, auch in Kurvenbereichen, als er sich in Richtung Heiligenstadt
entfernte.
Zwei weitere Pkw-Fahrer, die von dem Mercedes gefährlich überholt wurden, meldeten sich auf der Dienststelle, so dass die Fahrtrichtung des Flüchtenden nachvollzogen werden konnte. In einem Waldweg wurde dann der Mercedes abgestellt aufgefunden.
Durch Hinweise von Passanten wurde etwas entfernt auch der 39jährige Fahrer gestellt. Er konnte nur einen tschechischen Führerschein vorweisen; die deutsche
Fahrerlaubnis war ihm unanfechtbar entzogen worden. Er lehnte einen Drogenvortest ab, war aber mit einer freiwilligen Blutentnahme einverstanden. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.