So, 07:00 Uhr
29.01.2017
55. Deutscher Verkehrsgerichtstag
Eigenverantwortlichkeit statt Gruppenhaftung
Die Zahl der Senioren mit Führerschein, die regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen, nimmt kontinuierlich zu. Im Zuge dessen werden immer häufiger Diskussionen um die Verkehrssicherheit der älteren Verkehrsteilnehmer geführt. Derzeit erfolgt eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit nur in begründeten Einzelfällen...
Die gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern sind zum Teil deutlich strenger. Ob diese Vorschriften eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bringen und eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage notwendig ist, diskutiert der Arbeitskreis III. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob eine gesetzlich angeordnete Überprüfung der Fahreignung bei Erreichen eines bestimmten Alters notwendig oder weiterhin nur im begründeten Einzelfall geboten ist.
Der ADAC spricht sich aus mehreren Gründen gegen eine gesetzliche Regelung aus, die eine Fahreignungsüberprüfung ab einem bestimmten Alter festlegt. Alterungsprozesse verlaufen individuell sehr unterschiedlich. Entscheidend für eine unfallfreie Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht das Lebensalter, sondern neben dem Gesundheitszustand des Fahrers auch die erworbene Fahrroutine. Ältere Fahrer zeichnen sich erfahrungsgemäß durch einen besonnenen und an die Verkehrssituation angepassten Fahrstil aus.
Laut ADAC besteht bei allen Testverfahren die Gefahr von Fehlurteilen. Daher sollte wie bisher nur bei gegebenem Anlass eine Überprüfung stattfinden. Zudem zeigen Testergebnisse stets lediglich eine Momentaufnahme und benachteiligen Senioren, wenn es lediglich um Reaktionszeiten geht. Der Club spricht sich für freiwillige und regelmäßige ärztliche Untersuchungen und kritische Reflektion des eigenen Fahrverhaltens aus. Grundsätzlich appelliert er an die Eigenverantwortlichkeit jedes Verkehrsteilnehmers. Eine Gruppenhaftung aufgrund eines bestimmten Alters ist hingegen diskriminierend und deshalb abzulehnen.
Autor: redDie gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern sind zum Teil deutlich strenger. Ob diese Vorschriften eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bringen und eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage notwendig ist, diskutiert der Arbeitskreis III. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob eine gesetzlich angeordnete Überprüfung der Fahreignung bei Erreichen eines bestimmten Alters notwendig oder weiterhin nur im begründeten Einzelfall geboten ist.
Der ADAC spricht sich aus mehreren Gründen gegen eine gesetzliche Regelung aus, die eine Fahreignungsüberprüfung ab einem bestimmten Alter festlegt. Alterungsprozesse verlaufen individuell sehr unterschiedlich. Entscheidend für eine unfallfreie Teilnahme am Straßenverkehr ist nicht das Lebensalter, sondern neben dem Gesundheitszustand des Fahrers auch die erworbene Fahrroutine. Ältere Fahrer zeichnen sich erfahrungsgemäß durch einen besonnenen und an die Verkehrssituation angepassten Fahrstil aus.
Laut ADAC besteht bei allen Testverfahren die Gefahr von Fehlurteilen. Daher sollte wie bisher nur bei gegebenem Anlass eine Überprüfung stattfinden. Zudem zeigen Testergebnisse stets lediglich eine Momentaufnahme und benachteiligen Senioren, wenn es lediglich um Reaktionszeiten geht. Der Club spricht sich für freiwillige und regelmäßige ärztliche Untersuchungen und kritische Reflektion des eigenen Fahrverhaltens aus. Grundsätzlich appelliert er an die Eigenverantwortlichkeit jedes Verkehrsteilnehmers. Eine Gruppenhaftung aufgrund eines bestimmten Alters ist hingegen diskriminierend und deshalb abzulehnen.
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