Do, 11:43 Uhr
13.04.2017
Petitionen an den Thüringer Landtag
Wenn Sie Ihren Ärger los werden wollen
Wo kann man heutzutage seinen Ärger über bestimmte Dinge, die die Kommunen betreffen, loswerden? Wo gibt es eine Beschwerdestelle? Meist wird an die Presse geschrieben und einige gehen auch in Stadtratsitzungen, aber da ist auch nicht immer so die Möglichkeite gegeben, sein Thema konkret vorzubringen. Aber es gibt eine andere Möglichkeit:.....
Mit einer Petition beispielsweise. Die kann jeder machen. Beispielsweise hatte im Mai vergangenen Jahres ein Bürger aus Nöda eine Petition online gestellt, mit der er anregt, mehr Lehrer in Thüringen einzustellen. Er schreibt in seiner Begründung: "Unsere Thüringer Schulen sind nicht mehr in der Lage den reibungslosen Schulbetrieb sicherzustellen. Es fehlen Lehrer in allen Schulformen. Erkrankte Lehrer können nicht mehr vertreten werden. Klassen werden zusammengelegt oder Stunden fallen massenhaft aus...."
Wenn jemand eine Petition erstellen möchte, muss er die Hinweise des Thüringer Petitionsausschusses beachten:
Petitionen können nur dann einer parlamentarischen Prüfung unterzogen werden, wenn sie von den Bürgern unmittelbar beim Petitionsausschuss des Thüringer Landtags eingebracht werden. Das teilte der Ausschuss heute (Mittwoch) in Erfurt mit.
Dabei besteht auch die Möglichkeit, Anliegen von öffentlichem Interesse im Internet zu veröffentlichen, um Unterstützerinnen und Unterstützer zu finden. Erhält eine Petition auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags über 1.500 Mitzeichnungen, kann der Petent sein Anliegen sogar im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Landtag vortragen und mit den Parlamentariern sowie Vertretern der Landesregierung unmittelbar ins Gespräch kommen. Nicht selten hat dies parlamentarische Initiativen zur Folge, die die Anliegen der Petenten aufgreifen und auf dem dafür gesetzlich vorgesehenen Weg, beispielsweise im Rahmen der Gesetzgebung, umsetzen.
In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Petitionen auf einer der zwischenzeitlich angebotenen privaten Petitionsplattformen im Internet veröffentlicht haben. Ziel ist es, eine möglichst breite Öffentlichkeit anzusprechen und für ein bestimmtes Anliegen zu interessieren. In der Regel finden solcherart publizierte Eingaben auch ihr Publikum und werden nicht selten von einer großen Zahl von Mitzeichnern unterstützt.
Die Veröffentlichung einer Petition auf einer privaten Plattform hat aber unabhängig von einer möglicherweise auch sehr großen Zahl von Unterstützern letztlich keinerlei parlamentarische Aktivitäten zur Folge. Dies schon deshalb nicht, weil der Thüringer Landtag, d.h. der Petitionsausschuss, von solchen Petitionen keine Kenntnis erhält.
Im Unterschied dazu, wird jede an den Thüringer Landtag gerichtete Petition im Petitionsausschuss sorgfältig geprüft und bearbeitet. Voraussetzung ist daher stets, dass eine Peti-tion schriftlich oder unter Nutzung des auf der Internetseite des Landtags bereitgestellten Formulars beim Petitionsausschuss eingereicht wird (www.thueringer-landtag.de). Natürlich können Anliegen auch im Rahmen der Bürgersprechstunden mündlich vorgetragen werden.
In jedem Falle ist eine umfassende rechtliche, aber eben auch politische Prüfung eines Anliegens nur im Rahmen einer parlamentarischen Petition gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund appelliert der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags an die Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihren Anliegen direkt an das Parlament zu wenden und von der - im Übrigen kostenlosen - Möglichkeit der Landtagspetition Gebrauch zu machen.
https://petitionen-landtag.thueringen.de/
Autor: enMit einer Petition beispielsweise. Die kann jeder machen. Beispielsweise hatte im Mai vergangenen Jahres ein Bürger aus Nöda eine Petition online gestellt, mit der er anregt, mehr Lehrer in Thüringen einzustellen. Er schreibt in seiner Begründung: "Unsere Thüringer Schulen sind nicht mehr in der Lage den reibungslosen Schulbetrieb sicherzustellen. Es fehlen Lehrer in allen Schulformen. Erkrankte Lehrer können nicht mehr vertreten werden. Klassen werden zusammengelegt oder Stunden fallen massenhaft aus...."
Wenn jemand eine Petition erstellen möchte, muss er die Hinweise des Thüringer Petitionsausschusses beachten:
Petitionen können nur dann einer parlamentarischen Prüfung unterzogen werden, wenn sie von den Bürgern unmittelbar beim Petitionsausschuss des Thüringer Landtags eingebracht werden. Das teilte der Ausschuss heute (Mittwoch) in Erfurt mit.
Dabei besteht auch die Möglichkeit, Anliegen von öffentlichem Interesse im Internet zu veröffentlichen, um Unterstützerinnen und Unterstützer zu finden. Erhält eine Petition auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags über 1.500 Mitzeichnungen, kann der Petent sein Anliegen sogar im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Landtag vortragen und mit den Parlamentariern sowie Vertretern der Landesregierung unmittelbar ins Gespräch kommen. Nicht selten hat dies parlamentarische Initiativen zur Folge, die die Anliegen der Petenten aufgreifen und auf dem dafür gesetzlich vorgesehenen Weg, beispielsweise im Rahmen der Gesetzgebung, umsetzen.
In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Petitionen auf einer der zwischenzeitlich angebotenen privaten Petitionsplattformen im Internet veröffentlicht haben. Ziel ist es, eine möglichst breite Öffentlichkeit anzusprechen und für ein bestimmtes Anliegen zu interessieren. In der Regel finden solcherart publizierte Eingaben auch ihr Publikum und werden nicht selten von einer großen Zahl von Mitzeichnern unterstützt.
Die Veröffentlichung einer Petition auf einer privaten Plattform hat aber unabhängig von einer möglicherweise auch sehr großen Zahl von Unterstützern letztlich keinerlei parlamentarische Aktivitäten zur Folge. Dies schon deshalb nicht, weil der Thüringer Landtag, d.h. der Petitionsausschuss, von solchen Petitionen keine Kenntnis erhält.
Im Unterschied dazu, wird jede an den Thüringer Landtag gerichtete Petition im Petitionsausschuss sorgfältig geprüft und bearbeitet. Voraussetzung ist daher stets, dass eine Peti-tion schriftlich oder unter Nutzung des auf der Internetseite des Landtags bereitgestellten Formulars beim Petitionsausschuss eingereicht wird (www.thueringer-landtag.de). Natürlich können Anliegen auch im Rahmen der Bürgersprechstunden mündlich vorgetragen werden.
In jedem Falle ist eine umfassende rechtliche, aber eben auch politische Prüfung eines Anliegens nur im Rahmen einer parlamentarischen Petition gewährleistet.
Vor diesem Hintergrund appelliert der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags an die Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihren Anliegen direkt an das Parlament zu wenden und von der - im Übrigen kostenlosen - Möglichkeit der Landtagspetition Gebrauch zu machen.
https://petitionen-landtag.thueringen.de/