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Fr, 11:41 Uhr
05.05.2017
Sozialwahl 2017

Die BARMER wählt am 4. Oktober

Im Freistaat sind rund 1,2 Millionen Menschen zur Sozialwahl aufgerufen. Bundesweit sind es über 51 Millionen – es ist damit die drittgrößte Wahl nach der Bundestags- und der Europawahl. Wahlberechtigt sind Mitglieder aller Ersatzkassen sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund....

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Sie wählen die Verwaltungsräte und damit die obersten Beschlussgremien, darunter den Verwaltungsrat der BARMER mit 30 Vertretern. Sie beschließen den rund 36 Milliarden Euro schweren Haushalt der BARMER sowie welche zusätzlichen Leistungen in die Satzung aufgenommen werden. Anders als die übrigen Ersatzkassen erhalten die Mitglieder der BARMER ihre Wahlunterlagen allerdings erst Ende September – Frist für die Abgabe der Wahlzettel ist der 4. Oktober. Hintergrund ist die Fusion mit der Deutschen BKK zum Jahreswechsel, die zu einer Verschiebung der gesetzlichen Fristen geführt hat.

Das Besondere an der Sozialwahl im Gegensatz zu anderen politischen Wahlen: Alle Verwaltungsräte arbeiten ehrenamtlich und sind selbst Versicherte der BARMER. Dies trifft auch auf Birgit Vater zu, die beruflich als Finanz- und Versicherungsfachfrau arbeitet. Sie wohnt bei Magdala im Weimarer Land und ist derzeit die einzige Vertreterin aus Thüringen im höchsten Beschlussorgan der BARMER.

„Ich habe vor vielen Jahren die Arbeit in dem Gremium aufgenommen, weil ich der Meinung bin, dass die Gesundheitspolitik unseres Landes jeden Bürger betrifft und ich hier der Gesellschaft etwas zurückgeben kann, was ich als Versicherte ebenso wie alle anderen genieße. Nämlich eine der besten Sozialversicherungs- und Krankenversicherungssysteme der Welt“, erklärt Birgit Vater ihre Motivation. Die 56-Jährige ist bereits seit 2008 Mitglied im Verwaltungsrat und tritt auch in diesem Jahr wieder zur Wahl an.

Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die am 1. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet hatten.
Autor: en

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