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So, 07:41 Uhr
16.07.2017
Lärmschutz: Onlineservice macht Verkehrslärm sichtbar

Lärmaktionspläne sollen Anwohner schützen

Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) stellt jetzt aktualisierte Lärmkarten für ganz Thüringen online bereit. Damit wird die Lärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen für Bürger und Kommunen sichtbar.....

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Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen von Lärm betroffene Kommunen, soweit erforderlich, bis Juli 2018 Aktionspläne zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm erarbeiten und bei der EU-Kommission vorlegen.

Der Freistaat gehört mit dem Angebot zu den ersten Bundesländern, deren Lärm-Daten vollständig vorliegen. Damit kommt Thüringen beim Schutz vor schädlichen Auswirkungen des Straßenverkehrslärms einen großen Schritt voran. Eine spezielle Software für Kommunen simuliert die Wirkung von Lärmschutzmaßnahmen, bspw. das Absenken der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder der Einbau lärmarmer Straßenbeläge. Auch die Lärmsituation auf unbebauten Flächen an Hauptverkehrsstraßen ist mit der Kartierung exakt bekannt. Lärmschutzmaßnahmen, bspw. für zukünftige Bebauung, können entsprechend genau geplant werden.

Eindrucksvolles Beispiel für die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen ist der Jagdbergtunnel bei Jena. Wie die Lärmkartierung zeigt, ist die Belastung in Leutra nach seiner Inbetriebnahme deutlich gesunken.

Gemäß der EU-Richtlinie ist die Lärmsituation entlang von Hauptverkehrsstraßen zu erfassen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind alle Straßen, auf denen täglich im Durchschnitt mehr als 8.000 Fahrzeuge unterwegs sind. Daten für Straßen mit geringerer Verkehrsdichte wurden von einigen Städten ebenfalls erhoben und werden dargestellt. Die Karten werden aufgrund der jeweiligen Datenlage fortgeschrieben.

Link zur „Lärmkarte Straßenverkehr“: http://bit.ly/Lärmkartierung


Das Europaparlament hat im Jahr 2002 eine Richtlinie (Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) erlassen. Ihr Ziel ist, die Belastung durch Lärm in den Mitgliedsstaaten zu erfassen und gezielte Maßnahmen zur Verringerung festzulegen. Die Erfassung erfolgt seit 2007 im Rahmen der sogenannten „Lärmkartierung“ alle fünf Jahre. Maßnahmen werden im jeweils auf die Kartierung folgenden Jahr in darauf aufbauenden „Lärmaktionsplänen“ geplant.
Autor: en

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