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Mi, 15:06 Uhr
27.12.2017
Was sich 2018 ändert:

Mehr Geld, mehr Urlaub, mehr Gerechtigkeit

Man muss nicht orakeln, um zu wissen, was sich 2018 in Deutschland alles ändert, denn vieles steht schon in den entsprechenden Gesetzen und muss nur noch umgesetzt werden. Die Stiftung Warentest hat in einer langen Liste zusammengestellt, womit zu rechnen ist...


Freuen können sich unter anderem Hartz-IV-Empfänger, weil sie mehr Geld bekommen, Arbeitnehmer, die mit klug gewählten Brückentagen ihren Urlaub verdoppeln können, schwangere Schülerinnen und Studentinnen, weil sie freiwillig an Vorlesungen o.ä. teilnehmen dürfen und Menschen, die sich weder als männlich noch als weiblich betrachten, da das dritte Geschlecht als positive Geschlechtsbezeichnung aufgenommen wird.

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Für Alleinerziehende gelten ab 2018 neue Unterhaltssätze, denn es werden die Einkommensgrenzen angehoben, etwa die unterste Einkommensgruppe von 1.500 Euro auf 1.900 Euro (netto) des Unterhaltspflichtigen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird bis Ende 2018 eine gesetzliche Neuregelung geschaffen, in der neben „männlich‘ und „weiblich“ auch eine weitere Bezeichnung als positive Geschlechtsbezeichnung aufgenommen wird, wie „inter“ oder „divers“.

Durch die Anhebung des Grundfreibetrages zahlen alle weniger Einkommensteuer, allerdings wird der Steuervorteil bei Besserverdienern von den gestiegenen Sozialabgaben aufgefressen. Ab 25. Mai müssen die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt sein. Danach sind bei Verstößen hohe Bußgelder zu erwarten, wenn Unternehmen von ihren Kunden keine Einwilligung einholen, um deren persönliche Daten zu verarbeiten.

Der Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar bundesweit und für alle Branchen, und Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen ihre Gehaltsstruktur offen legen. Schwangere Schülerinnen und Studentinnen haben mehr Mitspracherecht bei ihren Arbeitszeiten.

Was sich sonst noch alles ändert, und ausführliche Informationen dazu unter www.test.de/neu-in-2018
Autor: red

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Kommentare
Paulinchen
27.12.2017, 16:51 Uhr
Man mag von mir denken, ...
...was man will, aber bei den Alleinerziehenden, da würde ich Einschränkungen machen. Wer nicht angeben will, oder kann, der sollte sich die "Vergnügungssteuer" selbst verdienen. Ausgenommen natürlich Kindsgeburten duch Vergewaltigung! Aber ganz so einfach wie bisher, so kann es auch nicht sein, z.B. fünf Kinder, jedes Kind hat seinen eigenen Vater und das Geld kommt vom Amt. Man sollte den Verstand also stets im Kopf behalten meine Damen, wenn sie wissen, was ich damit meine.
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