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Do, 17:29 Uhr
28.12.2017
Die wichtigsten Änderungen für Autofahrer zum Jahreswechsel

Da kommt was auf uns zu...

Mit dem Jahreswechsel treten auch für Autofahrer neue Regelungen in Kraft. Der ADAC Hessen-Thüringen informiert...


  • Erste Neuerung direkt ab dem 1. Januar: Bei der Abgasuntersuchung wird künftig wieder direkt am Auspuff gemessen. Damit steigen die Kosten für die Hauptuntersuchung.
  • Winterreifen, die ab 2018 hergestellt werden, gelten nur dann als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. M+S-Reifen ohne Schneeflockenzeichen, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt werden, dürfen aber bis zum 30. September 2024 als Winterreifen verwendet werden.
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    Ab 31. März 2018 wird eCall europaweit in allen „typneuen“ Pkw und leichten Nutzfahrzeugen Pflicht. eCall ist ein europaweit verfügbarer Notrufdienst für Fahrzeuge, bei dem im Fahrzeug verbaute Sensoren einen eigenen schweren Verkehrsunfall erkennen und einen Notruf an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 auslösen. Der Notruf kann zudem manuell per Notruftaste erfolgen. Zusätzlich zum Sprachanruf werden Daten zum Notruf an die Rettungsleitstelle übertragen, unter anderem die genaue Position des Unfallfahrzeugs mit Fahrtrichtung.
  • Für Neufahrzeuge steigt ab Herbst die Kfz-Steuer. Basis für die Bemessung der Steuer ist künftig der neue WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure). Er gilt für Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2018 neu zugelassen werden. Mit dem WLTP erhalten Autofahrer Verbrauchs- und Schadstoffangaben, die näher an der Realität liegen als die Werte, die derzeit auf Basis des NEFZ-Standards (Neuer Europäischer Fahrzyklus) gemessen werden. Da der WLTP-Wert in der Regel höher sein wird als der NEFZ-Messwert des gleichen Automodells, wird die Kfz-Steuer bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs ab 1. September 2018 etwas höher ausfallen.
  • Im kommenden Jahr werden bei Euro NCAP (European New Car Assessment Programme) die Bewertungen und Testprotokolle zur aktiven Sicherheit angepasst. Es wird dann schwieriger, fünf Sterne im Crashtest zu bekommen. Bislang war es für die Hersteller ausreichend, einen Notbremsassistenten oder einen Spurassistenten zu verbauen. Im neuen Jahr können nur noch Fahrzeuge die Höchstwertung bekommen, die über Notbrems- und Spurassistenten verfügen.
  • Auch das Dieselthema könnte wieder auf die Autofahrer zukommen: Am 22. Februar 2018 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwg) in Leipzig über Fahrverbote für Diesel-Pkw in der Düsseldorfer Innenstadt. Kommt das BVerwg zur Auffassung, dass gewisse Dieselmodelle ausgesperrt werden können, könnte dies wegweisenden Charakter haben. Denn: Auch in Berlin, Stuttgart, München und vielen anderen Städten werden die Stickoxidwerte überschritten.
Autor: red

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Kommentare
Paulinchen
29.12.2017, 11:21 Uhr
Dieselfahrverbote in der Innenstadt?
Das wird ein Fest für Stuttgart! Die sparen dann die milliarden Mehrkosten für ihren Bahnhof ein. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die dort eingesetzten Baumaschinen und LKW schon alle mit Akkus betrieben werden. Das Gleiche trifft für den U-Bahnbau in Düsseldorf zu. Und wie sieht es dann in den Hafenstädten aus, müssen dann die Kreuzfahrtpassagiere raus auf See schwimmen, um dort an Bord zu gehen?
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