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Mi, 10:09 Uhr
10.01.2018
Ein Blick in die Statistik

Zahl der Insolvenzverfahren gesunken

Die Thüringer Amtsgerichte entschieden von Januar bis Oktober 2017 über 2 216 Insolvenzverfahren. Davon entfielen 12,1 Prozent auf Unternehmen und 87,9 Prozent auf übrige Schuldner. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik verringerte sich die Gesamtzahl der Insolvenzverfahren im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum um 116 Anträge bzw. 5,0 Prozent...

1 967 Verfahren bzw. 88,8 Prozent aller Insolvenzanträge wurden eröffnet. 209 Verfahren bzw. 9,4 Prozent wurden mangels Masse abgewiesen und 40 Verfahren bzw. 1,8 Prozent endeten mit der Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes.

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Die voraussichtlichen Gläubigerforderungen bezifferten die Gerichte auf rund 376 Millionen Euro. Pro Verfahren standen somit Forderungen von durchschnittlich 170 Tausend Euro aus.

Die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen ging in den ersten zehn Monaten 2017 gegenüber 2016 um neun Verfahren bzw. 3,2 Prozent auf 268 Unternehmen zurück. Diese insolventen Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt des Antrages noch 1 923 Arbeitnehmer.
Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmensinsolvenzen lag mit 48 Verfahren im Bereich Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen gefolgt vom Baugewerbe mit 46 Verfahren und vom Bereich Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen mit 34 Verfahren. Nach Rechtsformen betrachtet mussten am häufigsten Gesellschaften mit beschränkter Haftung (117 Anträge) sowie Einzelunternehmen (96 Anträge) Insolvenz anmelden.

Bei den übrigen Schuldnern wurden in den ersten zehn Monaten dieses Jahres 1 948 Verfahren gezählt, 107 Verfahren bzw. 5,2 Prozent weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Von 1 469 privaten Verbrauchern wurde von Januar bis Oktober 2017 das Insolvenzrecht in Anspruch genommen, 32 Verfahren bzw. 2,1 Prozent weniger als in den ersten zehn Monaten 2016. Weitere 426 Verfahren (Januar bis Oktober 2016: 516 Verfahren) betrafen ehemals selbständig Tätige, die die erneute Aufnahme eines früheren Insolvenzverfahrens beantragten.
Autor: red

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