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Do, 21:35 Uhr
01.03.2018
Landwirtschaftsamt Leinefelde

Gülleausbringung trotz Frost

Nach Ende der gesetzlich festgelegten Sperrzeit darf auf landwirtschaftlichen Flächen seit dem 1. Februar wieder Gülle und Jauche ausgebracht werden. Voraussetzung ist aber, dass der Boden aufnahmefähig ist. Eine Ausbringung von Gülle auf überschwemmten und schneebedeckten Flächen ist grundsätzlich verboten....

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Schneebedeckt bedeutet, dass der Boden oder der Pflanzenbestand nicht zu sehen ist. Auch bei strengen Nachtfrösten und mittleren Tagestemperaturen unter dem Gefrierpunkt ist die Gülleausbringung untersagt.

Anders sieht es aus bei Nachtfrösten. Die neue Düngeverordnung erlaubt es Landwirten, Gülle auch auf gefrorenem Boden auszubringen, und zwar dann, wenn die Bodenoberfläche tagsüber oberflächlich auftaut. Dies ist zu erwarten, wenn Tagestemperaturen über 0°C vorausgesagt werden. Die Gülle kann dann optimal in den Boden sickern, wobei ein Abschwemmen auf benachbarte Flächen oder in Gewässer durch ausreichende Abstände unbedingt zu vermeiden ist.

Die Ausbringung auf gefrorenem Boden hat auch einen weiteren positiven Effekt: der Boden wird vor unnötiger Verdichtung geschützt. Viele Landwirte befahren ihre Flächen daher in den frühen Morgenstunden oder zum Teil sogar nachts, wenn der Boden tragfähig ist.

Autor: en

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