eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 13:50 Uhr
17.07.2018
AOK PLUS

Leistungspaket für werdende Mütter

Versicherte der AOK PLUS, die ein Kind erwarten, können ab sofort erweiterte Familienleistungen rund um das Thema Schwangerschaft nutzen. Das neue 500 Euro schwere Paket "SchwangerschaftPLUS" geht weit über den Rahmen der gesetzlichen Leistungen hinaus und wurde jetzt vom Verwaltungsrat der Gesundheitskasse beschlossen...

Anzeige symplr
Ab sofort übernimmt die AOK PLUS die Kosten für alternative Zahnfüllungen in der Schwangerschaft und bezuschusst den Betrag für eine erweiterte Hebammenrufbereitschaft zur Intensivbetreuung vor und nach der Entbindung bis zu 250 Euro. Außerdem werden bestimmte digitale Kursangebote zur Geburtsvorbereitung erstattet und auch Spezialleistungen zur Minimierung von Frühgeburten bezahlt.

Das SchwangerschaftPLUS Paket erweitert bereits bestehende Einzelleistungen wie die zusätzlichen Blut- und Ultraschalluntersuchungen, Medikamente in der Schwangerschaft und Geburtsvorbereitungskurs für eine Begleitperson durch neue Angebote wie zum Beispiel die Hebammenrufbereitschaft oder bessere Zahnfüllungen in der Schwangerschaft.

"Unsere schwangeren Versicherten können mit diesen erweiterten Leistungen nun aus einem frei verfügbaren Budget von 500 Euro die individuell passenden Angebote per Kostenerstattung nutzen," betont Sven Nobereit, Vorsitzender des Verwaltungsrates der AOK PLUS. "Mit dieser neuen Satzungsleistung verbessern wir die medizinische Betreuung unserer jungen Familien weiter. Wir haben dieses Leistungspaket besonders einfach und flexibel gestaltet, um den persönlichen Bedürfnissen unserer Versicherten entgegenzukommen."

Die AOK PLUS konnte im vergangenen Jahr 2017 ca. 28.000 Geburten verzeichnen, davon ca. 20.000 in Sachsen und ca. 8.000 in Thüringen. Für das laufende Jahr 2018 können die Leistungen von bis zu ca. 30.000 Schwangeren genutzt werden.
Autor: en

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr