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Di, 13:57 Uhr
09.04.2019
Thema: Erörterungstermin Ortsumgehung

Schutzgemeinschaft enttäuscht über Informationspoloitik

Zur geänderten Planung der Ortsumgehung Ferna-Teistungen hatten Mitglieder der Schutzgemeinschaft Hahletal-Pferdeberg vor einem Jahr Einwende gegen die geänderte Planung eingereicht, da diese den mit der Ortsumgehung geplanten Umweltfrevel und die Kosten noch mehr steigert....

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Die damals vom Straßenbauamt vorgelegte veränderte Planung enthält zusätzlich eine Querung an der Landesgrenze über die Hahle mit einen sieben Meter hohen Damm, dessen Kosten i.H.v. 1,4 Mio. Euro plus Unterhaltung die Gemeinde übernehmen muss, obwohl sogar Fachleute vom Straßenbauamt erklärten, dass diese Spange verkehrstechnisch unsinnig sei.

Auch für Interessierte und Betroffene aus dem niedersächsischen Untereichsfeld ist dieses Verfahren interessant, da ohne den thüringischen Abschnitt der in Niedersachsen direkt anschließende Abschnitt mit einem Tunnel durch den Pferdeberg und einem tiefen Einschnitt in der Nähe des Kolpingkreuzes nicht gebaut werden kann.

Der Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren soll nun am 10. April, ab 10 Uhr im Victor’s Residenzhotel in Teistungen stattfinden.

Zu den fristgemäß eingegangenen Einwendungen sollte es üblich sein, die schriftlichen Erwiderungen des Vorhabenträgers vorher zu bekommen, um sich auf auf den Erörterungstermin sachgerecht und rechtzeitig vorbereiten zu können. Seitens des Landesverwaltungsamtes ist dazu aber nur die lapidare Auskunft zu bekommen, dass lediglich unfertige verwaltungsinterne Zwischenmitteilung vom Straßenbauamt vorlägen und dass es in Thüringen Verwaltungspraxis sei, diese Erwiderungen nicht zu verschicken.

Das ist nicht nur unbefriedigend, sondern auch nicht nachvollziehbar. Denn die Planungsbehörde legt die Termine selbst fest. Und anders als bei den Einwendenden, die ihre Argumente zumeist in ihrer Freizeit auf eigene Kosten zu einem festgelegten Termin zusammentragen, kann die Behörde ihre Termine verlängern und festlegen, wie es ihr beliebt.
Wie kann es dann sein, dass das Verfahren noch nicht fertig vorangekommen ist, aber trotzdem schon zum Erörterungstermin eingeladen wird?

Oder ist es am Ende unerwünscht, dass sich die Einwendenden sachgerecht vorbereiten können?

Warum bekommt es die Thüringer Planfeststellungsbehörde nicht rechtzeitig zuwege, den Einwendenden vor den Erörterungsterminen die Erwiderungen des Vorhabenträgers zuzusenden? Oder ist das in Thüringen nicht gewollt?

Das Bekanntgeben dieser Unterlagen vor dem Erörterungstermin gehört - zumindest in den meisten anderen Bundesländern - zur guten Verwaltungspraxis. Es schafft mehr Transparenz und auch etwas mehr Augenhöhe und beschleunigt für alle Beteiligten das Verfahren. So macht das beispielsweise Niedersachsen, wo man die Erwiderungen ungefragt mit der Einladung zugestellt bekommt. Warum ist das in Thüringen nicht möglich?

Das Ganze wirkt daher sehr unkooperativ und wenig nachvollziehbar und es entsteht der Eindruck, Bürgerbeteiligung wird nur als schmückendes aber lästiges Beiwerk betrachtet, das in der Praxis nach Möglichkeit unterbunden und klein gehalten werden soll. Das muss anders werden.

Die Schutzgemeinschaft Hahletal-Pferdeberg bündelt die Interessen der von der Planung der Ortsumgehungen Duderstadt, Teistungen und Ferna Betroffenen. Im Planfeststellungsverfahren will die Schutzgemeinschaft für größtmögliche Transparenz sorgen und fachliche Expertise im Rahmen der Anhörungsverfahren einbringen.
Michael Hoffmeier
Autor: ik

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