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Fr, 10:25 Uhr
10.05.2019
Informationen des Landeswahlleiters

Briefwahl - wie geht das?

Wer wählen will, aber am 26. Mai nicht in der Lage ihren Wahlbezirk bzw. Wahllokal aufzusuchen, für den besteht die Möglichkeit, mittels Briefwahl an den Wahlen teilzunehmen. Wie das geht erklärt der Landeswahlleiter...

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Die Briefwahl ermöglicht denjenigen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl, die sich am Wahltag nicht in ihrem Wahlbezirk aufhalten können oder wegen ihres Alters, gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen verhindert sind“, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.
Autor: red

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