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Sa, 15:35 Uhr
22.06.2019
Bund der Steuerzahler

Schuldenbremse für Thüringen gefordert

In einem gemeinsamen Schreiben an den Ministerpräsidenten, die Finanzministerin und die Fraktionsvorsitzenden der Rot-Rot-Grünen Koalition haben der Verwaltungsrat und der Vorstand des Bundes der Steuerzahler Thüringen (BdSt) auf die bisher in Thüringen fehlende Verankerung der ab 2020 geltenden Schuldenbremse in der Thüringer Verfassung hingewiesen...

„Wir halten es für problematisch, wenn Thüringen weiterhin in Artikel 98 seiner Verfassung weitergehende Neuverschuldungsmöglichkeiten erlaubt, während gleichzeitig die bundesdeutsche Verfassung (Grundgesetz) durch die Regelungen zur Schuldenbremse bewusst strukturelle Verschuldungsmöglichkeiten der Länderhaushalte verbietet“, weist Justus Kehrl als Vorstandsvorsitzender auf den Anpassungsbedarf in Thüringen hin und fordert klare Regeln für eine nachhaltige und generationengerechte Finanzpolitik im Freistaat.

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Mit dem aktuellen Prozess zur Anpassung der Landesverfassung in Niedersachsen wird die Mehrheit der Bundesländer seine jeweilige Verfassung mit dem Grundgesetz in Einklang gebracht haben. Damit gehört Thüringen zu den Nachzüglern. Der Steuerzahlerbund hat um Auskunft gebeten, ob und wann Regierung und Koalition eine abschließende Umsetzung der Schuldenbremse in das Thüringer Landesrecht planen.

Die Schuldenbremse im Grundgesetz verbietet für die Bundesländer ab 2020 eine strukturelle (konjunkturunabhängige) Neuverschuldung. Ausnahmen bei Naturkatastrophen und Wirtschaftskrisen sind im Rahmen eines konkret geregelten Konjunktubereinigungsverfahrens jedoch zeitlich befristet möglich.

Thüringen hat grundsätzlich die Regelungen seiner Landeshaushaltsordnung in § 18 an die Vorgaben der Schuldenbremse angepasst und ein Konjunkturbereinigungsverfahren festgelegt. Allerdings sind diese Regelungen durch ein Gesetz jederzeit mit einer Parlamentsmehrheit veränderbar. Eine Verfassungsklage der Opposition würde bei der derzeitigen Verfassungsregelung ins Leere laufen.

Der Freistaat Thüringen hat in seinen Haushaltsplänen für 2019 und 2020 trotz sprudelnder Einnahmen höhere Ausgaben als Einnahmen geplant und den notwendigen Haushaltsausgleich nur durch eine Entnahme aus den Rücklagen gesichert. Diese Verfahrensweise unterläuft prinzipiell die Regelungen zur Schuldenbremse im Grundgesetz.
Autor: red

Kommentare
5020EF
22.06.2019, 16.15 Uhr
Trotz sprudelnder Einnahmen
höhere Ausgaben als Einnahmen geplant...?

Woran liegt das wohl? Wo wir im Osten doch immer weniger werden. Selbst bei NNZ hab ich gelesen, dass wir auf dem Einwohner-Niveau von 1905 angekommen sein sollen...
Und wir fast wieder Vollbeschäftigung haben!

Und wofür wird mehr Geld ausgeben? Für Schulen, Kindegärten, Tourismus nicht...

Wer bekommt nochmal rückwirkend zum 1. Januar knapp 200 Euro mehr? ... verflixt, ich kann mir das einfach nicht merken....

Wir wissen alle wofür wir zahlen! Aber niemand traut sich zu sagen, dass diese Ausgaben ein Fass ohne Boden sind...
tannhäuser
22.06.2019, 21.55 Uhr
Der Beitrag wurde gespeichert und die Freigabe beantragt.
tannhäuser
23.06.2019, 23.04 Uhr
Ich schreibe das jetzt...
...damit mein vorheriger Kommentar auch veröffentlicht wird ;))

Was R2G bremsen oder forcieren will...Welche Arroganz, irgendetwas zu beschließen, ohne zu wissen, ob man das selbst umsetzen darf/muss?
Gesperrt
24.06.2019, 11.55 Uhr
Eigentlich
so vom moralischen Standpunkt aus, dürften die gar nichts mehr beschließen. Sie sollten zumindest warten müssen bis zur nächsten Wahl.
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