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Di, 21:22 Uhr
29.10.2019
Worbis

Sperrung der Langen Straße

Auf Grund der Baumaßnahmen in der Braustraße im Stadtteil Worbis ist ein Teil der Langen Straße in der Zeit vom 30.10.2019 bis voraussichtlich 21.12.2019 nicht befahrbar....

Dieses betrifft den Bereich von der Zufahrt Schlaggasse bis zur Zufahrt Mittelstraße, teilt das Ordnungsamt mit.

Der Verkehr in der unteren Langen Straße wird weitergeleitet über die Schlaggasse und Am Flutgraben entlang auf die Jägerstraße. In diesem Bereich werden die Kraftfahrer um besondere Vorsicht gebeten. Hier befindet sich ein Kindergarten und der tägliche Schulweg unserer Kinder. Weiterhin ist in der Schlaggasse der Feuerwehrstützpunkt der Stadt Worbis. Die Kameraden müssen hier jederzeit ausrücken können.

Fahrzeugführer, die den oberen Bereich der Langen Straße einschließlich dem Friedensplatz erreichen müssen, werden über die Jägerstraße - Elisabethstraße - Amtsstraße - Krengeljägerstraße - Mittelstraße umgeleitet. Die Umleitung ist auch zur Erreichbarkeit der ansässigen Firmen und Geschäfte ausgeschildert.

Die Parkplätze der oberen Langen Straße und des Friedensplatzes können entsprechend der Verkehrsbeschilderung genutzt werden.

Fußgänger können die Lange Straße weiterhin durchgehend nutzen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass nur auf den gekennzeichneten Flächen geparkt wird. Trotz der Baumaßnahme müssen Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei alle Grundstücke, die durch die Baumaßnahme betroffen sind, erreichen können.

Allen Beteiligten ist bewusst, dass mit dieser Straßensperrung nicht unerhebliche Beeinträchtigungen verbunden sind. Die Baumaßnahmen sind aber dennoch in der Vorbereitung des Ausbaus der Braustraße erforderlich.

Alle betroffenen Anlieger und die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten. Sollte es spezielle Rückfragen zur kurzfristigen Erreichbarkeit einzelner Grundstücke geben, so stehen der verantwortliche Bauleiter der Baufirma Bauer Bauunternehmen GmbH Herr Apel unter der Telefonnummer 0173/3993618 sowie die Mitarbeiter des städtischen Bauamtes und des Ordnungsamtes zur Verfügung.
Autor: ik

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