Di, 08:45 Uhr
31.12.2019
Duderstadt
Feuerwerk innerhalb des Walles verboten
Was die Silvester-Feierlichkeiten betrifft, erinnert Bürgermeister Thorsten Feike an die Gremienberatungen vor einigen Jahren zum Thema "Feuerwerk in der Innenstadt"....
Die rechtliche Situation ist eindeutig. Nach § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz "ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen" wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.
Der Rat der Stadt Duderstadt hat auf Empfehlung des Ortsrates Duderstadt in seiner Sitzung am 15.06.2010 diese gesetzliche Regelung konkretisiert und hat das Abbrennen von Feuerwerk innerhalb des Walles der Ortschaft Duderstadt verboten.
Bürgermeister Feike hofft gemeinsam mit Ortsbürgermeister Manfred Otto sehr auf das Verständnis der "Feuerwerksfreunde" für diese Regelung und geht davon aus, dass im Interesse der Innenstadtbewohner und des Schutzes der historischen Bausubstanz das Abbrennverbot eingehalten wird.
Sie weisen allerdings darauf hin, dass die Einhaltung dieses Verbots am Silvesterabend durch Kontrollen, insbesondere durch die Polizei, überprüft wird. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.
Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von "Himmelslaternen" ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.
In diesem Jahr darf von Samstag, 28.12.2019 bis Dienstag, 31.12.2019 Kleinfeuerwerk verkauft werden. Doch denken Sie auch an Ihre Umwelt, an Ihre Gesundheit, an die Sicherheit Ihrer Mitmenschen und Kinder und schließen Sie jedwede Gefährdungen für die Öffentlichkeit aus, appelliert der Bürgermeister
Die Stadt Duderstadt bittet bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern um Beachtung folgender Hinweise.
1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunter-werfen.
5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Ruf-nummer 112 verständigen.
8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
Autor: ikDie rechtliche Situation ist eindeutig. Nach § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz "ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen" wie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.
Der Rat der Stadt Duderstadt hat auf Empfehlung des Ortsrates Duderstadt in seiner Sitzung am 15.06.2010 diese gesetzliche Regelung konkretisiert und hat das Abbrennen von Feuerwerk innerhalb des Walles der Ortschaft Duderstadt verboten.
Bürgermeister Feike hofft gemeinsam mit Ortsbürgermeister Manfred Otto sehr auf das Verständnis der "Feuerwerksfreunde" für diese Regelung und geht davon aus, dass im Interesse der Innenstadtbewohner und des Schutzes der historischen Bausubstanz das Abbrennverbot eingehalten wird.
Sie weisen allerdings darauf hin, dass die Einhaltung dieses Verbots am Silvesterabend durch Kontrollen, insbesondere durch die Polizei, überprüft wird. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.
Besondere Rücksichtnahme ist in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können, Sammelunterkünften, Tankstellen und Tierheimen geboten. Die Verwendung von "Himmelslaternen" ist in Niedersachsen aus Brandschutzgründen generell verboten.
In diesem Jahr darf von Samstag, 28.12.2019 bis Dienstag, 31.12.2019 Kleinfeuerwerk verkauft werden. Doch denken Sie auch an Ihre Umwelt, an Ihre Gesundheit, an die Sicherheit Ihrer Mitmenschen und Kinder und schließen Sie jedwede Gefährdungen für die Öffentlichkeit aus, appelliert der Bürgermeister
Die Stadt Duderstadt bittet bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern um Beachtung folgender Hinweise.
1. Feuerwerkskörper sollten eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunter-werfen.
5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Ruf-nummer 112 verständigen.
8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
9. Halten Sie die örtlichen Verbote ein und achten Sie besonders auf notwendige Abstände zu brandempfindlichen Gebäuden wie Tankstellen, Reetdach- oder Fachwerkhäusern.
10. Wer knallt, muss seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.