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Di, 11:50 Uhr
04.02.2020
Mehr als 280.000 Mitglieder

Rekord beim VdK

Der VdK wird immer größer: Ende 2019 zählte der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen so viele Mitglieder wie noch nie zuvor in seiner mehr als 70-jährigen Geschichte. So waren am 31. Dezember des vergangenen Jahres 282.594 Menschen aus Hessen und Thüringen als Mitglieder registriert, das sind 6.145 mehr als 2018...


Insgesamt stieg die Mitgliederzahl in den vergangenen zehn Jahren um knapp 70.000 an. Mit bundesweit mehr als zwei Millionen Mitgliedern ist der VdK der größte Sozialverband in Deutschland.

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„Ich freue mich, dass die Bürgerinnen und Bürger unserer Stärke vertrauen und sich der beständige Einsatz für soziale Gerechtigkeit, eine menschenwürdige Pflege und ausreichende Gesundheitsversorgung bewährt“, kommentiert der VdK-Landesvorsitzende Paul Weimann die aktuelle Mitgliederstatistik in einer Pressemitteilung. „Dass wir so großen Zulauf haben, zeigt aber auch, wie viele Menschen in unserem Land unter Armut und Ausgrenzung leiden und deshalb die Unterstützung durch unseren Sozialverband in Anspruch nehmen.“

In dem so zahlreich entgegengebrachten Vertrauen erkennt Weimann einen deutlichen Auftrag an den VdK: „Durch solidarisches Handeln wollen wir auch in Zukunft dazu beitragen, die soziale Spaltung in unserer Gesellschaft zu überwinden und den Zusammenhalt in Stadt und Land zu festigen.“

Neben der Beratung und Betreuung seiner Mitglieder in allen sozialrechtlichen Fragen geht der Sozialverband VdK immer wieder mit Aktionen und Kampagnen in die Öffentlichkeit, um auf sozialpolitische Missstände wie etwa Altersarmut aufmerksam zu machen oder um Barrierefreiheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu fordern.
Autor: red

Kommentare
5020EF
04.02.2020, 12.17 Uhr
Toller Verein!
Super, dass m/w/d dort Hilfe bekommt.
Herzlichen Glückwunsch!

Leider ist die SDH-Nebenstelle nur 1x die Woche (manchmal sogar wochenlang gar nicht) erreichbar und leider für mich in einem wichtigen Sachverhalt völlig fehlinformativ gewesen...
tannhäuser
04.02.2020, 14.47 Uhr
Nichts gegen das Engagement...
...des VdK.

Aber wer in diesem Staat Recht bekommen will, sollte gleich zum Anwalt gehen und kann die Möglichkeit der Prozesskostenbeihilfe für die Erstberatung nutzen.
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