Do, 20:58 Uhr
06.02.2020
Kreissparkasse Eichsfeld
Zu Kündigungen im Prämiensparvertrag
Die Verbraucherberatung rät derzeit Verbrauchern, bei Kündigungen von Prämiensparverträgen der Kreissparkasse Eichsfeld zu widersprechen. Wir haben die Antwort darauf von der Kreissparkasse Eichsfeld...
Die Verbraucherberatung schreibt: Die Eichsfeld-Sparkasse behauptet in ihren Kündigungsschreiben von Ende Januar, der Prämiensparvertrag sei von beiden Seiten erfüllt, weil die vereinbarte höchste Prämienstufe erreicht sei. Auch nach dem BGH-Urteil darf eine Sparkasse nicht jeden Prämiensparvertrag kündigen, sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Finanzen und Versicherungen der Verbraucherzentrale Thüringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Mai 2019 entschieden, dass Sparkassen langfristige Verträge unter Umständen kündigen dürfen, wenn die versprochenen Prämien gezahlt worden sind (Az. XI ZR 345/18).
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, ihren Prämiensparvertrag sorgfältig zu prüfen. Wenn im Vertrag eine Prämienstaffel vereinbart war, die die Zahlung der höchsten Prämie für das 15. bis zum 25. Sparjahr vorgesehen hat, kann nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Sparkasse diese Verträge nicht kündigen. Dies ist erst dann möglich, wenn die Sparkasse alle vereinbarten Prämien gezahlt hat. Ist der Sparvertrag befristet, also enthält er eine feste Laufzeit, sei innerhalb der Frist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.
Dazu die Antwort vom Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Eichsfeld, Hubert Riese, zur Kündigung der Prämien-Sparverträge
Die Zinsentscheidungen der EZB und das Stillhalten der Politik fordern uns heraus, derartige Entscheidungen zu treffen. Wir haben das Schutzschild lange Zeit vor unsere Kunden gestellt, doch die Sparkasse ist ein Wirtschaftsunternehmen und kann es sich auf Dauer nicht leisten, gegen die zwingende Logik der Betriebswirtschaft zu handeln.
Wie viele Prämien-Sparverträge hat die Kreissparkasse Eichsfeld in den letzten Monaten gekündigt?
Hubert Riese: Gern stelle ich immer heraus, dass die Kreissparkasse Eichsfeld, wie die Sparkassen überhaupt, zu den wenigen Kreditinstituten gehört, die ihren Kunden derartige langfristige Prämien- Sparverträge anbot, um den Menschen, die Möglichkeit zu geben, ein solides und sicheres Vermögen aufzubauen. Viele andere Institute hatten in der Vergangenheit solch ein Produkt gar nicht ins Portfolio aufgenommen, obwohl sie es auch hätten tun können. Aufgrund der Niedrigzinsphase hat die Kreissparkasse Eichsfeld 555 Verträge gekündigt.
Um welche Art von Verträgen handelt es sich dabei genau?
Hubert Riese: Es handelt sich um die unbefristeten Prämien-Sparverträge nach Erreichen der höchsten Prämienstufe, die laut Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 345/18) vom 14.05.2019 gekündigt werden dürfen.
Wie viele Kunden haben bereits Widerspruch dagegen eingelegt?
Hubert Riese: 96 Prozent der betroffenen Kunden haben bisher unsere zeitgemäße Entscheidung mitgetragen. Wir, der Vorstand und die Mitarbeiter, danken diesen Kunden für ihre faire und positive Haltung uns gegenüber. 35 Widersprüche sind eingegangen. Circa ein Drittel dieser Kunden haben zwischenzeitlich akzeptiert, dass der jeweilige Prämien-Sparvertrag beendet ist. Lediglich fünf Kunden haben sich in dieser Angelegenheit auch an die unabhängige Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gewandt. Ihnen wurde mitgeteilt, dass die Kündigung gemäß dem oben angeführten BGH-Urteil erfolgen kann.
Autor: ikDie Verbraucherberatung schreibt: Die Eichsfeld-Sparkasse behauptet in ihren Kündigungsschreiben von Ende Januar, der Prämiensparvertrag sei von beiden Seiten erfüllt, weil die vereinbarte höchste Prämienstufe erreicht sei. Auch nach dem BGH-Urteil darf eine Sparkasse nicht jeden Prämiensparvertrag kündigen, sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Finanzen und Versicherungen der Verbraucherzentrale Thüringen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14. Mai 2019 entschieden, dass Sparkassen langfristige Verträge unter Umständen kündigen dürfen, wenn die versprochenen Prämien gezahlt worden sind (Az. XI ZR 345/18).
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, ihren Prämiensparvertrag sorgfältig zu prüfen. Wenn im Vertrag eine Prämienstaffel vereinbart war, die die Zahlung der höchsten Prämie für das 15. bis zum 25. Sparjahr vorgesehen hat, kann nach Auffassung der Verbraucherzentrale die Sparkasse diese Verträge nicht kündigen. Dies ist erst dann möglich, wenn die Sparkasse alle vereinbarten Prämien gezahlt hat. Ist der Sparvertrag befristet, also enthält er eine feste Laufzeit, sei innerhalb der Frist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.
Dazu die Antwort vom Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Eichsfeld, Hubert Riese, zur Kündigung der Prämien-Sparverträge
Die Zinsentscheidungen der EZB und das Stillhalten der Politik fordern uns heraus, derartige Entscheidungen zu treffen. Wir haben das Schutzschild lange Zeit vor unsere Kunden gestellt, doch die Sparkasse ist ein Wirtschaftsunternehmen und kann es sich auf Dauer nicht leisten, gegen die zwingende Logik der Betriebswirtschaft zu handeln.
Wie viele Prämien-Sparverträge hat die Kreissparkasse Eichsfeld in den letzten Monaten gekündigt?
Hubert Riese: Gern stelle ich immer heraus, dass die Kreissparkasse Eichsfeld, wie die Sparkassen überhaupt, zu den wenigen Kreditinstituten gehört, die ihren Kunden derartige langfristige Prämien- Sparverträge anbot, um den Menschen, die Möglichkeit zu geben, ein solides und sicheres Vermögen aufzubauen. Viele andere Institute hatten in der Vergangenheit solch ein Produkt gar nicht ins Portfolio aufgenommen, obwohl sie es auch hätten tun können. Aufgrund der Niedrigzinsphase hat die Kreissparkasse Eichsfeld 555 Verträge gekündigt.
Um welche Art von Verträgen handelt es sich dabei genau?
Hubert Riese: Es handelt sich um die unbefristeten Prämien-Sparverträge nach Erreichen der höchsten Prämienstufe, die laut Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 345/18) vom 14.05.2019 gekündigt werden dürfen.
Wie viele Kunden haben bereits Widerspruch dagegen eingelegt?
Hubert Riese: 96 Prozent der betroffenen Kunden haben bisher unsere zeitgemäße Entscheidung mitgetragen. Wir, der Vorstand und die Mitarbeiter, danken diesen Kunden für ihre faire und positive Haltung uns gegenüber. 35 Widersprüche sind eingegangen. Circa ein Drittel dieser Kunden haben zwischenzeitlich akzeptiert, dass der jeweilige Prämien-Sparvertrag beendet ist. Lediglich fünf Kunden haben sich in dieser Angelegenheit auch an die unabhängige Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gewandt. Ihnen wurde mitgeteilt, dass die Kündigung gemäß dem oben angeführten BGH-Urteil erfolgen kann.