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Do, 13:27 Uhr
27.02.2020
IHK Erfurt zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Personalsuche bleibt Herausforderung

Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen ab 1. März die Hindernisse in der Anwerbung und Integration von Fachkräften reduziert werden. Eine stärkere Ausrichtung auf Transparenz, Vereinfachung und Entbürokratisierung wäre aus Sicht der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt wünschenswert gewesen...

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„Zwei von drei hiesigen Unternehmen in Nord- und Mittelthüringen berichten nach einer aktuellen Erhebung der IHK Erfurt von Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen. Der Markt ist in vielen Berufsfeldern quasi leergefegt“, sagt die Hauptgeschäftsführerin der IHK Erfurt, Dr. Cornelia Haase-Lerch. Der Fachkräftemangel entwickle sich damit zu einer der größten Herausforderungen für die Sicherung des Unternehmenserfolges und damit auch für den Wirtschaftsstandort Thüringen.

Jedes fünfte Unternehmen sieht in der gezielten Akquise von Personen aus Drittstaaten eine Chance, offene Stellen mittel- und langfristig zu besetzen. Genau hier will das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz ansetzen. Ziel ist eine bedarfsgerechte, zukunftsorientierte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland. Der Gesetzesentwurf sorgte jedoch auch für kritische Stimmen in der Wirtschaft: „Eine stärkere Ausrichtung des Gesetzes auf Transparenz, Vereinfachung und Entbürokratisierung wäre wünschenswert gewesen.

Dann hätten auch die vielen kleinen und mittleren Thüringer Unternehmen bessere Möglichkeiten bei der Anwerbung ausländischer Mitarbeiter“, so Haase-Lerch. Thüringen stehe in Konkurrenz zu anderen Regionen in Deutschland, sollte aber mit seiner zentralen Lage und einer sehr guten Infrastruktur auch bei potentiellen Fachkräften aus dem Ausland punkten können.

Damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erfolgreich startet, ist vor allem eine effiziente und unbürokratische Umsetzung in der Praxis nötig. Hierzu zählt unter anderem die reibungslose Kooperation von Ausländerbehörden, Anerkennungsstellen und Auslandsvertretungen. Digitale Verfahren im gesamten Verwaltungsprozess können zur notwendigen Beschleunigung der Verfahren beitragen.
Autor: red

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