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Do, 22:51 Uhr
26.03.2020
Landkreis Eichsfeld

Keine Osterfeuer - keine Brenntage

Das Umweltamt weist aus ektuellem Anlass darauf hin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen seit dem 01.01.2016 auch im Landkreis Eichsfeld nach der Thüringer Pflanzenabfallverordnung verboten ist. Sogenannte „Brenntage“ für Baum- und Strauchschnitt sind nicht mehr zulässig.....

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Der Landkreis Eichsfeld hat für die Entgegennahme derartiger Abfälle zahlreiche Grün- und Strauchschnitt- sowie Bio-Annahmestellen eingerichtet. Die Standorte können Sie der Abfallfibel entnehmen.

Gartenabfälle, die nicht im Garten, z. B. durch Kompostierung verwertet werden können, müssen dem Landkreis zur Verwertung überlassen werden und dürfen nicht im eigenen Garten oder im freien Gelände verbrannt werden. Diese stellen Abfälle zum Zwecke der Beseitigung dar und dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.

Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbußen von bis zu 100.000,00 Euro geahndet werden.

Ausnahmen gelten lediglich für Pflanzenabfälle von erkrankten Pflanzen, die mit einer entsprechenden Genehmigung, z. B. des zuständigen Forstamtes (bei forstlichen Abfällen) oder des zuständigen Landeswirtschaftsamtes (bei gärtnerischen Abfällen) verbrannt werden dürfen.

Derzeit sind auch alle Brauchtumsfeuer, wie z. B. Osterfeuer oder Lagerfeuer aufgrund der vorläufigen Thüringer Grund-Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) vom 24. März 2020 untersagt, da der Aufenthalt im öffentlichen Raum für alle Personen zur Zeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet ist.

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wurde insoweit eingeschränkt. Die Bestimmungen der Thüringer Grund- Verordnung können notfalls mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

Für Fragen zu den Brauchtumsfeuern wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Autor: ik

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