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Fr, 14:09 Uhr
03.04.2020
ver.di fordert dringend Nachbesserung:

Solo-Selbstständige haben von Soforthilfe nichts

Die zur Verfügung gestellten Soforthilfen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen schließen den Kreis von Solo-Selbstständigen im Haupterwerb, also freiberufliche Künstler, Journalisten und solche Freiberufler, die z.B. an Musikschulen auf Honorarbasis Musikunterricht oder Seminare an Volkshochschulen geben, aus der Förderung aus...

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„Damit stehen viele Solo-Selbstständige vor dem finanziellen Ruin und können ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten“, so Michael Kopp von ver.di SAT, „weil ihre soloselbstständige Tätigkeit einzige Einkommensquelle ist.“ Die Coronakrise treffe diesen Personenkreis daher mit am härtesten, weil durch die Schließung der genannten Institutionen und den kompletten Wegfall von beruflichen Arbeitsmöglichkeiten jegliche Einnahmen wegbrechen. „Viele haben seit Ausbruch der Coronakrise schlicht keinerlei Einkommen mehr“, so Kopp weiter, „und auf Rücklagen können diese oftmals prekär Beschäftigte auch nicht zurückgreifen.

Wie aus den Richtlinien zur Soforthilfe hervorgeht, werden lediglich Zuschüsse nachgewiesener „Liquiditätsengpässe“ gezahlt, die durch die Coronakrise entstanden sind, also Ausgleiche für „Forderungen“ für deren Begleichung absehbar keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen, wie z.B. Miete, Leasingraten usw.

Explizit ausgeschlossen sind Zuschüsse zum Lebensunterhalt oder Entschädigungen für Verdienstausfall – gerade aber dies sei nun notwendig, so Kopp: „Eine freiberuflich tätige Künstlerin oder ein freier Journalist hat in aller Regel weder ein Ladengeschäft oder Büroräume angemietet, noch ein Firmenfahrzeug geleast.“ Diese Soforthilfen, die eigentlich für solche Betroffenheitssituationen geschaffen worden seien, würden in der Realität ins Leere laufen.

ver.di fordert daher vom Gesetzgeber eine Nachbesserung der Soforthilfe-Richtlinien durch die Aufnahme der betroffenen Solo-Selbstständigenkreis in die Förderung, der im Haupterwerb sein regelmäßiges Einkommen inmitten der Coronakrise nicht mehr erwirtschaften kann. Hier muss die Soforthilfe auch dazu dienen, den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können, ohne auf Hartz-IV angewiesen zu sein.
Autor: red

Kommentare
Paul
03.04.2020, 20.30 Uhr
Selbständig ?.....
Also wenn ich mich "Selbständig" also auch unabhängig machen will, sollte man auch etwas weiter denken als bis zum Tellerrand. Sich von EINER einzigen Einnahmequelle Abhängig zu machen ist sehr waghalsig. Die meisten Selbständigen fahren daher auch "Mehrgleisig" um im Ernstfall verschiedene Einnahmequellen zu Haben.
Nur mal so.
DonaldT
04.04.2020, 06.18 Uhr
Solo-Selbstständige, deren Einnahmen
wegbrechen, können doch aber ALG beantragen, ohne eine Prüfung, zumindest für den zeitraum bis Juni 2020, dies dürfte doch helfen.
Ansonsten bietet doch Sachse-Anhalt (Abkürzung: S_A?) auch eine schöne Hilfe an:
Man fährt als Tourist dorthin und wird für max. 2 Jahre weggesperrt, in der Zeit hat man doch AI. Hier hilft man sich!
Sollte ich wem zu nahe getreten sein, so entschuldige ich mich, das ist doch in D ausreichend, es war doch nur Satire! (Böhmermann über Erdogan , Adidas zur Mietzahlung, WDR - Oma ist ne Umweltsau, usw., usw.!)
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