Do, 16:48 Uhr
16.04.2020
-Meinung zu aktuellem Thema:
König und Tasch: Keine Thüringer Sonderwege im Einzelhandel
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag drängt auf eine Öffnung im Thüringer Einzelhandel zum 20. April und klare Perspektiven für die heimische Gastronomie. Hier ein Statement der Eichsfelder Landtagsabgeordneten Christina Tasch und Dr. Thadäus König....
Es ist unverständlich, warum die Geschäfte nach den Vorstellungen der Landesregierung noch bis zum 27. April geschlossen bleiben müssen. Die Thüringer haben sich während der vergangenen Wochen verantwortungsvoll und diszipliniert gezeigt.
Gewerbetreibende und Kunden haben in den Lebensmittelmärkten bewiesen, dass sie mit der Situation umgehen können, so die Eichsfelder Landtagsabgeordneten Thadäus König und Christina Tasch. Sie erinnerten in diesem Zusammenhang daran, dass am 15. April die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern die Wiedereröffnungen im Einzelhandel bereits ab Anfang kommender Woche für möglich hält.
Unter Auflagen sollten also auch die Fachgeschäfte in Thüringen ab 20. April wieder öffnen dürfen. König und Tasch bezeichneten es als ein dringendes Gebot der Stunde, die Wirtschaft überall dort wieder hochzufahren, wo es der Gesundheitsschutz erlaubt.
Aus Sicht der Landtagsabgeordneten besteht kein Grund, in Thüringen einen Sonderweg zum Nachteil der heimischen Wirtschaft zu beschreiten, wie es die Landesregierung aktuell plant. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Eichsfelder Einzelhändler ihre Geschäfte aufgrund des Gesundheitsschutzes geschlossen lassen müssen, während nur wenige Kilometer entfernt in Niedersachsen und Hessen bereits ab kommenden Montag wieder geöffnet werden darf. Wir brauchen die Umsetzung bundeseinheitlicher Regelungen und keine Thüringer Sonderwege, fordern König und Tasch.
Außerdem kritisierten die beiden CDU Politiker, dass den Hoteliers und Gastronomen in Thüringen nach wie vor keine Perspektive durch die Landesregierung aufgezeigt wird. Warum werden nicht wenigstens die Außenbereiche der Restaurants geöffnet, wenn der Mindestabstand gewahrt bleibt und das Personal Mundschutz trägt?, fragen sie.
Hier seien auch die Kommunen gefordert, für den Zeitraum der Krise unbürokratisch die Anlage von Außenterrassen zu erlauben.
Autor: ikEs ist unverständlich, warum die Geschäfte nach den Vorstellungen der Landesregierung noch bis zum 27. April geschlossen bleiben müssen. Die Thüringer haben sich während der vergangenen Wochen verantwortungsvoll und diszipliniert gezeigt.
Gewerbetreibende und Kunden haben in den Lebensmittelmärkten bewiesen, dass sie mit der Situation umgehen können, so die Eichsfelder Landtagsabgeordneten Thadäus König und Christina Tasch. Sie erinnerten in diesem Zusammenhang daran, dass am 15. April die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern die Wiedereröffnungen im Einzelhandel bereits ab Anfang kommender Woche für möglich hält.
Unter Auflagen sollten also auch die Fachgeschäfte in Thüringen ab 20. April wieder öffnen dürfen. König und Tasch bezeichneten es als ein dringendes Gebot der Stunde, die Wirtschaft überall dort wieder hochzufahren, wo es der Gesundheitsschutz erlaubt.
Aus Sicht der Landtagsabgeordneten besteht kein Grund, in Thüringen einen Sonderweg zum Nachteil der heimischen Wirtschaft zu beschreiten, wie es die Landesregierung aktuell plant. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Eichsfelder Einzelhändler ihre Geschäfte aufgrund des Gesundheitsschutzes geschlossen lassen müssen, während nur wenige Kilometer entfernt in Niedersachsen und Hessen bereits ab kommenden Montag wieder geöffnet werden darf. Wir brauchen die Umsetzung bundeseinheitlicher Regelungen und keine Thüringer Sonderwege, fordern König und Tasch.
Außerdem kritisierten die beiden CDU Politiker, dass den Hoteliers und Gastronomen in Thüringen nach wie vor keine Perspektive durch die Landesregierung aufgezeigt wird. Warum werden nicht wenigstens die Außenbereiche der Restaurants geöffnet, wenn der Mindestabstand gewahrt bleibt und das Personal Mundschutz trägt?, fragen sie.
Hier seien auch die Kommunen gefordert, für den Zeitraum der Krise unbürokratisch die Anlage von Außenterrassen zu erlauben.