Fr, 16:48 Uhr
29.05.2020
Landratsamt Eichsfeld
Hinweis zum bevorstehenden Pfingstfest
Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Pfingstfest wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Regeln zu Kontaktbeschränkungen, zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen und zum Mindestabstand von 1,5 m uneingeschränkt gelten....
Ansammlungen von Personenmehrheiten, sofern diese nicht die Personen des eigenen sowie eines weiteren Haushaltes betreffen, sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere auch für private Feiern.
Die Thüringer SARS-CoV-2 Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 12. Mai 2020 sowie die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 20. Mai 2020 gelten entsprechend.
Autor: ikAnsammlungen von Personenmehrheiten, sofern diese nicht die Personen des eigenen sowie eines weiteren Haushaltes betreffen, sind nicht gestattet. Dies gilt insbesondere auch für private Feiern.
Die Thüringer SARS-CoV-2 Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 12. Mai 2020 sowie die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung vom 20. Mai 2020 gelten entsprechend.
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