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Sa, 12:36 Uhr
11.07.2020
Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal

Ohne Rücksicht durch Wald und Natur

Durch illegales und wildes Endurofahren werden Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten zerstört und unbrauchbar gemacht. Naturparkverwaltung, Forst und Landespolizei zeigen auf, welche Folgen unerlaubtes Fahren für Mensch und Natur haben kann...

Mit geländetauglichen Motorrädern oder Quads auf Naturpisten zu fahren, ist für manche Menschen ein aufregendes Erlebnis. Erlaubt ist ein solches Vergnügen aber nur auf extra ausgewiesenen Motocross- und Enduropisten. In der freien Natur ist das Fahren dagegen verboten, was aus Naturschutzsicht auch sehr wichtig ist. Allerdings wird dieses Verbot auch im Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal vielerorts missachtet.

Es werden durch illegales und wildes Endurofahren Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten zerstört und unbrauchbar gemacht. Zum einen kann die enorme Lärmbelastung das Brutgeschehen von Vogelarten stören. Arne Willenberg, Sachbearbeiter Arten- und Biotopschutz im Naturpark berichtet: „Noch unvollständig flügge Jungvögel werden aus dem Nest oder aus der Obhut der Eltern vertrieben, so dass sie kaum überleben können. Wertvolle Biotope werden in Mitleidenschaft gezogen.

Griesbach bei Lutter – Kalksinterbach im Eichsfeld (Foto: Dieter Mey) Griesbach bei Lutter – Kalksinterbach im Eichsfeld (Foto: Dieter Mey)


So werden empfindliche Trocken- und Magerrasen zerfahren, welche Heimat seltener Pflanzen, Insekten und anderer Kleintiere sind. Andernorts werden Kleingewässer durchfahren und damit der Tod von Kröten, Fröschen, Molchen sowie die Zerstörung ihrer Eier und Larven in Kauf genommen. Sogar Waldbäche und Quellen werden im Naturpark als Piste benutzt. Dabei werden unter anderem Kalktuffstrukturen kaputt gefahren, welche Jahrhunderte für ihre Entstehung brauchten.“

Das Endurofahren in geschützten Lebensräumen verstößt gegen das Bundesnaturschutzge- setz. Auch das EU-Recht wird verletzt, wenn in den im Naturpark bestehenden europäischen Naturschutzgebieten gefahren wird oder durch europäische Gesetze streng geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie Biotope beeinträchtigt werden.

Motorsport im Wald ist grundsätzlich verboten nach § 6 Abs. 6 Thüringer Waldgesetz. „Auch unser Wild ist von dem knatternden Lärm stark verunsichert. Es verbleibt bis zum Eintritt absoluter Dunkelheit in den Einständen. Dort muss sich das Wild ernähren, in dem es die Triebe und Rinde der jungen Bäume frisst. Damit werden die gesunden Bäume geschädigt, nur weil es nicht wie gewohnt auf die Äsungsflächen ziehen kann. Es kommt auch leider viel zu oft vor, dass durch die heraneilenden, lauten Maschinen das Elterntier vom Jungtier getrennt wird, wenn dieses erst wenige Tage alt ist. Die Folgen kann sich jeder ausmalen, wenn beide nicht wieder zueinander finden.“ führt Achim Otto, Forstamtsleiter im Forstrevier Westerwald aus.

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„Die hohen Bußgelder für solche Gesetzesverstöße scheinen kaum abzuschrecken. In den meisten Fällen fehlt es den Krädern an einer Zulassung! Das ist auch logisch. Die Maschinen sind, mit einigen Ausnahmen, nicht für den öffentlichen Verkehrsraum konzipiert, sondern für Spezialstrecken gebaut. Damit fehlen geforderte Bauteile oder sind andere angebaut, die nicht sein dürfen. Nach der Fahrzeugzulassungsverordnung folgt dem bei einer Feststellung ein Bußgeld.

Aber neben den verschiedenen Ordnungswidrigkeiten sind es vielmehr die erfüllten Straftatbestände, die ins Gewicht fallen! Fehlt der Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung) kann das im Einzelfall mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mit Geldstrafe belegt werden! Regelmäßig fehlt dann natürlich auch die Steuerzahlung – mit der Folge einer entsprechenden Tat. Daneben ist weiterhin auffällig, dass vor allem bei jüngeren Fahrern die erforderliche Fahrerlaubnisklasse fehlt.

Bei allen Krafträdern, und dazu zählen die Enduro- und Crossmaschinen auch, werden die Fahrerlaubnisklassen nach der Motorleistung und dem Hubraum eingeteilt! Wenn ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz und somit ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt, kann auch dieses mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden!“ erläutert der Verkehrschef der PI Eichsfeld, POK Sebastian Schneider.

PD Dietmar Kaiser, Leiter der PI Eichsfeld ergänzt: „Die Zunahme an Endurofahrern in Waldgebieten des Eichsfeldkreises stellte die Polizei bereits seit Längerem fest. Darum gab es in der Vergangenheit gemeinsame Kontrollen. Wir werden die Kontrollen ausweiten und auch andere betroffene Gebiete im Landkreis einbeziehen! Neben der normalen Kontrolltätigkeit werden auch weitere Komplexkontrollen geplant und durchgeführt. Um das effizienter zu machen, werden wir künftig mit dem Einsatz von Drohnentechnik der Bereitschaftspolizei arbeiten!

Bei all den Kontrollen soll und will die Polizei nicht überall sein. Wenn Sie als Spaziergänger Feststellungen haben, teilen Sie uns diese bitte zeitnah mit, so dass wir die richtigen Maßnahmen zur weiteren Verfolgung ergreifen können! Am besten, Ihnen gelingt es, mit ihrem Handy ein Foto zu machen und ggf. die Koordinaten ihres Standortes zu erfassen. Bleiben sie aber vorsichtig und begeben Sie sich nicht unnötig in Gefahr. Denn auch hier haben selbst die Polizeibeamten bei der letzten Kontrolle erfahren, dass sich die Kradfahrer nicht ausschließlich nur rücksichtslos gegenüber der Natur verhalten!

Die Beamten wurden deutlich und massiv bedroht.“ Alle Anwesenden sind sich einig, dass diese Motorsportler ihr Tun hinterfragen und sich verantwortlich für den Erhalt und den Schutz der Natur, insbesondere des Waldes zeigen sollten.

Marcus Prokesch Vorsitzender vom MSC Geisleden e.V. stellt, auf Nachfrage der Naturparkleiterin, dar: „Die Geisleder Strecke wird nur einmal im Jahr für eine Veranstaltung freigegeben und ist sonst gesperrt, da der Grund und Boden Privateigentum ist. Es gibt für die Motocross- wie auch Endurofahrer im ganzen Eichsfeld keine Möglichkeit ihrem Hobby nachzugehen. Der Verein hatte schon mal eine Möglichkeit versucht zu schaffen, dies ist leider an der Genehmigung der Behörden gescheitert. Die nächstgelegene Möglichkeit für Motorsportler ihrem Hobby nachzugehen ist 70 km entfernt.“ Abschließend regt er an, dass die Behörden auch mal darüber nachdenken, Motorsportlern einen Ort zu geben, ihrem Hobby nachzugehen, wo es weder die Natur noch den Menschen stört.


Autor: ik

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