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Mi, 11:49 Uhr
15.07.2020
Verfassungsrichter gibt der AfD-Klage recht

Kein Paritätsgesetz zu Wahllisten in Thüringen

Das Thüringer Verfassungsgericht hat heute in einem Grundsatzurteil entschieden, dass den zur Wahl antretenden Parteien die paritätische Besetzung ihrer Wahllisten mit Frauen und Männern per Gesetz nicht vorgeschrieben werden darf. Die von der rot-rot-grünen Regierung vorgesehene Paritätsregelung im Landeswahlgesetz ist damit nichtig…

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Weil in den Parlamenten der Bundesländer mehr Männer als Frauen sitzen, wollte die Minderheitsregierung in Thüringen diesen ihrer Meinung nach frauendiskriminierenden Umstand per Gesetz ändern und ist jetzt damit vor Gericht gescheitert. Die AfD hatte in ihrer Klage argumentiert, dass durch die Paritätsregelung das Recht der Parteien beschnitten werde, selbst zu bestimmen, welche Kandidaten sie aufstellen wolen.
Thüringen ist damit das erste Bundesland, in dem eine solche juristische Bewertung getroffen wurde.

Die politische Bewertung in den Parteien des Thüringer Landtags fällt sehr unterschiedlich aus. Während die FDP mit dem Urteil ihren eigenen Gesetzentwurf bestätigt sieht, zeigten sich LINKE und GRÜNE enttäuscht.

Franziska Baum, justizpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, begrüßte die Entscheidung der Weimarer Verfassungsrichter, mit den Worten: „Die Haltung der FDP wird damit bestätigt. Wir haben von Anfang an gesagt, dass die Paritätsregelung dem Grundgesetz widerspricht, nach dem keiner aufgrund seines Geschlechtes benachteiligt oder eben bevorzugt werden darf. Nichtsdestotrotz ist es weiterhin Aufgabe von Parteien und Gesellschaft, Vielfalt in der Politik zu fördern. Dass der Gesetzgeber aber die Geschlechterverteilung auf der Wahlliste vorschreibt, ist ein Eingriff in die Wahlfreiheit der Parteimitglieder.“

Die FDP-Fraktion hatte bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf im Thüringer Landtag eingereicht, um das Paritätsgesetz aufzuheben. Dieser Entwurf wird voraussichtlich am Freitag im Plenum diskutiert.

 Anders sieht das Susanne Hennig-Wellsow, Vorsitzende der Linksfraktion im Landtag und LINKE-Landesvorsitzende in Thüringen: „Dieses Urteil ist eine Niederlage für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik und Parlamenten. Nichtsdestotrotz bleiben wir dabei und lassen nicht locker: Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen auch in politischen Entscheidungsbereichen gleichberechtigt vertreten sind.“

Parität bedeutet keinesfalls eine Einschränkung von Demokratie, betont Hennig Wellsow und kündigt an, dass der Verfassungsausschuss des Landtags sich nun mit der Frage der Quotenregelung befassen werde.

Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert ebenfalls die Entscheidung zum Paritätsgesetz: „Unser Ziel ist und bleibt eine gleichberechtigte Repräsentanz. Ohne gesetzliche Vorgaben kommen wir diesem Ziel derzeit jedoch nicht näher. Wir sind aber überzeugt: Nur wenn Frauen und Männer auch gleichermaßen in einem Parlament repräsentiert sind, wird echte Geschlechtergerechtigkeit erreicht. Gerade auf dem Gebiet der Gleichstellung hat in den vergangenen 30 Jahren eine deutliche Weiterentwicklung stattgefunden. Der Erfolg des Paritégesetzes in Frankreich zeigt uns ebenso wie die aktuelle Debatte, wie beispielsweise um die neue Gleichstellungsstrategie des Bundes oder die Forderung nach einer Quote auf Bundes-Ebene der CDU, dass ein Paritätsgesetz richtig und wichtig bleibt.“

Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Schard, kommentierte die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts so:
„Rot-Rot-Grün hat das richtige Ziel der Gleichberechtigung mit falschen Mitteln verfolgt und dabei elementare Verfassungsgrundsätze verletzt. Die Ignoranz gegenüber zahlreichen Warnungen, auch aus dem Wissenschaftlichen Dienst des Landtages, war erschreckend. Das Gericht hat dies korrigiert. Jeder Bürger muss unabhängig vom Geschlecht oder sonstigen Eigenschaften die Möglichkeit haben, sich auf ein Mandat zu bewerben. Die mit dem Gesetz einhergehende Einmischung in parteiliche Belange und die damit verbundene Aushöhlung parlamentarischer Strukturen war von Anfang an zum Scheitern verurteilt."
Olaf Schulze
Autor: red

Kommentare
harz59
15.07.2020, 12.19 Uhr
Quoten
.....wie viele Männer oder Frauen auf eine Wahlliste kommen, finde ich persönlich totalen Quatsch.
Ist es nicht wichtiger, dass die entsprechenden Personen für den "Posten" qualifiziert genug sind?!
AKK als Verteidigungsministerin "oh mein Gott"!
Alle hüpfen von einem Ministerium zum anderen, aber keiner hinterfragt, ob Mann oder Frau auch geeignet dafür ist.
Wichtig ist das Parteibuch!
Ich kann diesen ganzen Gleichstellungsquatsch nicht mehr hören.
Männer und Frauen müssen sich in bestimmten Positionen immer behaupten!
Man sollte durch seine Arbeit glänzen und nicht durch das "hineinhupeln" auf eine Wählerliste.
Mir ist vollkommen egal ob Männlein oder Weiblein, Hauptsache sie können Ergebnisse vorweisen nach getaner Arbeit!
Einheimischer
15.07.2020, 14.13 Uhr
R2G - Sch... bauen mit Ansage!
Nach dem bereits gescheiterten Großprojekt der Gebietsreform beweist R2G erneut, dass die gut bezahlten Damen und Herren Berufspolitiker gegen jeden fachlichen und sachlichen Rat immun und nur noch ihrer eigenen Ideologie ergeben sind. Wider gegen jede Empfehlung(en) aus qualifizierten Kreisen wird versucht , das Recht den eigen Interessen anzupassen und ggf. auch zu brechen. Getreu dem Motto wo kein Kläger, da kein Richter. Die Rechnung wurde nur ohne die AfD gemacht. Die Blauen machen dabei genau das, was sie ihren Wählern versprochen haben und wozu sie sich verpflichtet haben - das Recht zu wahren und der Regierung genau auf die Finger zu schauen. Es ist nicht das erste Mal und mit Sicherheit auch nicht das letzte Mal. das eine rot-rot-grüne Blase am geltenden Recht platzt. Bleibt am Ende die Frage wer diesen wiederholten Fehlversuch von R2G bezahlt . Ich befürchte die Steuerzahler*innen . An dieser Stelle wäre das Urheberprinzip nicht schlecht! Wer wissentlich Sch... baut (Vorsatz) muss dafür die Zeche zahlen - das wären dann die Linken*innen/Grünen*innen und SPDler*innen. Zum Trost können die die Kosten paritätisch zwischen den Frauen und Männer ihrer Fraktion aufteilen. Danke AfD für Eure Oppositionsarbeit! Das Land (Thüringen) braucht Euch!
Peterchen1983
15.07.2020, 15.09 Uhr
Von links/grün....
Kommt doch immer nur Sch...
Die sollen sich mal lieber mit wichtigen Themen befassen wie Lehrer/Polizistenmangel Stattdessen wird das Land mit Windrädern zugepflastert und in Schulen Wc‘s für das dritte Geschlecht Eingeführt! Für so Inkompetente Leute zahle ich auch noch Steuern!
Zum heulen!!!
Real Human
15.07.2020, 15.56 Uhr
Beschwert euch beim „lieben“ Gott!
Oder bei der biologischen Evolution!

"Und zum Weibe sprach er [„Gott“]: Ich will dir viele Schmerzen durch häufige Empfängnis bereiten; mit Schmerzen sollst du Kinder gebären; und du sollst nach deinem Manne verlangen, er aber soll herrschen über dich!" (Selbst googeln!)

Wer selbst denken kann, sieht also, dass schon im Standardwerk des Christlichen Abendlandes keine „Geschlechtergerechtigkeit“ vorgesehen ist. In anderen antiken und östlichen Religionen gibt es wenigstens noch GöttInnen. Es gibt auch heute noch vereinzelt matriarchale Gesellschaften …

In der Evolution der Arten wirkte die Sexualität als Evolutionsbeschleuniger. Immerhin brüten bei bestimmten Vogelarten die Männchen und ziehen teilweise allein die Nachkommen auf (Strauße)! Grundsätzlich gibt es aber in der Natur keine Moral. Erst bei Menschen tritt sie als Nebenprodukt bei der Entwicklung unserer „Prognosemaschine“ (Metzinger) in Erscheinung. Die frühen Orientalischen Despotien legten in ihren (un-?)sinnstiftenden Erzählungen (Bibel, Koran) die Frau als Sklavin des Mannes fest. Dafür bekamen die Männer die Rolle des beschützenden Kriegers zugeteilt.

Der legendäre Moses würde über „diesen ganzen Gleichstellungsquatsch“ wohl nur den Kopf schütteln. Das wird man im schönen Thüringen, in dem noch in jedem Dörfchen Häuschen mit mindestens einem „phallic symbol“ an ihrer Seite stehen, wohl noch konstatieren dürfen?

Ansonsten wage ich, auf eine Zukunft mit freien Hubots – ähnlich wie in den Filmserien „Real Humans“ oder „Humans“ – hoffen zu dürfen. Androiden reproduzieren sich durch Klonen und müssen nicht mehr unbedingt weiblich oder männlich sein.

Noch zwei schöne Filme zum Thema:

• „Das brandneue Testament“ ("Gott lebt mit seiner Frau und seiner Tochter Ea in Brüssel und spielt den Familien-Tyrann. Bis Ea der Kragen platzt, sie Gottes alten Computer hackt und mit einer kurzen Botschaft eine Kettenreaktion auslöst.")

• „Elementarteilchen“ nach dem gleichnamigen Roman von Michel Houellebecq (sogar mit einer Szene für Rassisten)

Ansonsten stimme ich Franziska Baum zu: „ … Dass der Gesetzgeber aber die Geschlechterverteilung auf der Wahlliste vorschreibt, ist ein Eingriff in die Wahlfreiheit der Parteimitglie
Paulinchen
15.07.2020, 16.29 Uhr
Ich mach mir die Welt,...
...wie sie mir gefällt. Das kann und darf in der Politik aber keine Wirklichkeit werden. Diese Quote ist eine Wahlbeeinflussung des Wählervolkes und wie heißt es doch so schöööön? Es sind alles nur FREIE und GEHEIME Wahlen.

Ein Schelm - der Böses dabei denkt...

Dieser Schuss ging für die Politikerkaste tatsächlich mal nach hinten los. Leider aber nur für Thüringen - bis jetzt. Aus meiner Sicht, war und ist die Quote der Versuch, die Wahlen in Zukunft abzuschaffen, bzw. deren Ergebnisse im Hinterzimmer auszuwürfeln.
Psychoanalytiker
15.07.2020, 17.13 Uhr
Ich habe Frau Hennig-Wellsow ...
... zum ersten Mal als das "werfende Blumenmädchen" wahrgenommen. Ihr zitierter Kommentar in diesem Artikel ist inzwischen die dritte "Begegnung der besonderen Art".

Es tut mir leid, aber ernst nehmen kann ich diese Frau BISHER nicht. Nun mag ich absolut kein Schubkadendenken, aber sie ist für mich DERZEIT ein "Paradebeispiel" für jemanden, der nur seine eigene Meinung als die einzig richtige Meinung ansieht und andere Meinungen nicht zulässt.

Sehr geehrte Frau Hennig-Wellsow: Ich denke, wie Sie, auch eher links. Aber es gibt in diesem Land nun einmal Gesetze und Rechtsprechung(en). Und wenn man wirklicher Demokrat ist, dann akzeptiert man dies. Dann stellt man ein Urteil z.B. nicht so in Frage, bis es einem selbst "genehm" ist. Man kann politisch natürlich Einfluss nehmen (wollen), aber nicht durch Kritik im Sinne "Meine Suppe esse ich nicht". Das macht keinen guten Eindruck auf potentielle Wähler. Aber Ähnliches hatten wir ja leider schon im ...
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