Do, 12:49 Uhr
24.09.2020
Corona-Überbrückungshilfe II
Hilfe für Solo-Selbstständige wird verlängert
Soloselbständige sollen in Thüringen auch weiterhin zusätzliche Unterstützung des Landes erhalten. Das hat Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee bei einem Gespräch mit Vertretern der Thüringer Veranstaltungsbranche in dieser Woche angeboten...
Wir planen, die Landeshilfe für Soloselbstständige zwischen September und Dezember 2020 mit je 1.180 Euro pro Monat Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten fortzuführen, so der Minister.
Auch die Landeshilfen für die Dienstleistungsbranche – z.B. Hotel- und Gaststättenbetriebe, Tourismus- und Reiseanbieter, Veranstalter und Messedienstleister usw. – werden fortgesetzt. Hier ist vorgesehen, die Zugangsschwelle zur Corona-Überbrückungshilfe weiterhin um zehn Prozentpunkte abzusenken und damit einem größeren Teil der Unternehmen den Zugang zur Förderung zu ermöglichen. Dafür sollen die weiterhin bereitstehenden Mittel des Corona-Sondervermögens genutzt werden.
Die beiden Fördermaßnahmen des Landes stellen eine wichtige Ergänzung der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes dar, die nach einem Beschluss der Koalition auf Bundesebene ebenfalls bis Ende 2020 verlängert werden soll. Der Minister wies darauf hin, dass die Beantragungsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe I (für die Monate Juni bis August) am 30. September endet, im Oktober startet dann die Beantragungsphase für die Überbrückungshilfe II (Monate September bis Dezember). Eine rückwirkende Beantragung für die Monate Juni bis August ist dann nicht mehr möglich, betonte Tiefensee.
In Thüringen erhalten bislang insgesamt 1.114 Unternehmen und Soloselbständige eine Corona-Überbrückungshilfe des Bundes.
Knapp 13,2 Millionen Euro wurden dafür zugesagt. Die Nachfrage nach den Fördermitteln ist bisher deutlich verhaltener als bei der Corona-Soforthilfe in der ersten Jahreshälfte, sagte Tiefensee. Dies führt der Minister u.a. auf das vom Bund festgelegte aufwändigere Antragsverfahren und höhere Zugangshürden zur Förderung zurück. Deshalb sei er froh, dass die Länder – allen voran Thüringen – für die inzwischen beschlossene Corona-Überbrückungshilfe II erhebliche Verbesserungen erreichen konnte, so der Minister: Der Bund hat sich hier auch auf Druck Thüringens deutlich bewegt und die Überbrückungshilfe in mehreren Punkten nachgebessert.
Dies betrifft unter anderem:
Damit werden die Zugangsbedingungen zur Überbrückungshilfe abgesenkt und die Förderung insgesamt ausgeweitet, sagte Tiefensee. Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere mittelständischen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler. Es bleibe dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offensteht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt, die Antragsbearbeitung und die Auszahlung wiederum erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.
Autor: redWir planen, die Landeshilfe für Soloselbstständige zwischen September und Dezember 2020 mit je 1.180 Euro pro Monat Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten fortzuführen, so der Minister.
Auch die Landeshilfen für die Dienstleistungsbranche – z.B. Hotel- und Gaststättenbetriebe, Tourismus- und Reiseanbieter, Veranstalter und Messedienstleister usw. – werden fortgesetzt. Hier ist vorgesehen, die Zugangsschwelle zur Corona-Überbrückungshilfe weiterhin um zehn Prozentpunkte abzusenken und damit einem größeren Teil der Unternehmen den Zugang zur Förderung zu ermöglichen. Dafür sollen die weiterhin bereitstehenden Mittel des Corona-Sondervermögens genutzt werden.
Die beiden Fördermaßnahmen des Landes stellen eine wichtige Ergänzung der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes dar, die nach einem Beschluss der Koalition auf Bundesebene ebenfalls bis Ende 2020 verlängert werden soll. Der Minister wies darauf hin, dass die Beantragungsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe I (für die Monate Juni bis August) am 30. September endet, im Oktober startet dann die Beantragungsphase für die Überbrückungshilfe II (Monate September bis Dezember). Eine rückwirkende Beantragung für die Monate Juni bis August ist dann nicht mehr möglich, betonte Tiefensee.
In Thüringen erhalten bislang insgesamt 1.114 Unternehmen und Soloselbständige eine Corona-Überbrückungshilfe des Bundes.
Knapp 13,2 Millionen Euro wurden dafür zugesagt. Die Nachfrage nach den Fördermitteln ist bisher deutlich verhaltener als bei der Corona-Soforthilfe in der ersten Jahreshälfte, sagte Tiefensee. Dies führt der Minister u.a. auf das vom Bund festgelegte aufwändigere Antragsverfahren und höhere Zugangshürden zur Förderung zurück. Deshalb sei er froh, dass die Länder – allen voran Thüringen – für die inzwischen beschlossene Corona-Überbrückungshilfe II erhebliche Verbesserungen erreichen konnte, so der Minister: Der Bund hat sich hier auch auf Druck Thüringens deutlich bewegt und die Überbrückungshilfe in mehreren Punkten nachgebessert.
Dies betrifft unter anderem:
- eine flexiblere und vor allem niedrigere Eintrittsschwelle (antragsberechtigt sind künftig alle Unternehmen, die im Durchschnitt der Monate April bis August einen Umsatzeinbruch von 30 Prozent oder von maximal 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten dieses Zeitraums nachweisen können)
- die Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 bzw. 50.000 Euro – Unternehmen können jetzt unabhängig von der Unternehmensgröße eine Förderung von bis zu 50.000 Euro pro Monat, maximal also 200.000 Euro, erhalten
- die Erhöhung der Personalkostenpauschale von 10 auf 20 Prozent sowie
- die Tatsache, dass bei der Schlussabrechnung künftig nicht nur Rückforderungen, sondern auch Nachzahlungen möglich sein sollen.
Damit werden die Zugangsbedingungen zur Überbrückungshilfe abgesenkt und die Förderung insgesamt ausgeweitet, sagte Tiefensee. Das ist eine sehr gute Nachricht für unsere mittelständischen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler. Es bleibe dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offensteht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Wie schon das laufende wird auch das neue Programm in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt, die Antragsbearbeitung und die Auszahlung wiederum erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.
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