Do, 16:15 Uhr
05.11.2020
Landkreis Eichsfeld
Hinweise und Fallzahlen zu COVID-19
Die COVID-19-Lage im Landkreis Eichsfeld bleibt weiterhin angespannt.
Mit erneut 31 Neuinfektionen steigt die Zahl der aktuell Infizierten auf 164.
Laut Robert Koch-Institut liegt die 7-Tages-Inzidenz bei derzeit 88,0.
Vor diesem Hintergrund wird darum gebeten, von nicht unbedingt notwendigen persönlichen Besuchen in den Verwaltungsgebäuden des Landkreises Eichsfeld abzusehen und Anliegen möglichst via Telefon oder E-Mail zu klären.
Sollte dies nicht möglich sein, wird um vorherige Terminvereinbarungen gebeten.
Die Straßenverkehrsbehörde/Zulassungsstelle ist wie gewohnt zu erreichen.
Terminvereinbarungen sollen hier, wenn möglich, online unter https://www.kreiseic.de/#bookingwidget erfolgen.
In allen Häusern des Landkreises Eichsfeld besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Hinweise für Hausschlachtungen
Am 1. Oktober hat die Hausschlachte-Saison begonnen, die bis zum 31. März 2021 läuft. Da die Verunsicherungen zur Zulässigkeit aufgrund der Lockdown-Einschränkungen und die Angst vor ordnungsrechtlichen Folgen groß sind, weist das Veterinäramt darauf hin, dass Hausschlachtungen in der Regel von Mitgliedern einer Familie sowie einem professionellen Schlachter durchgeführt werden.
Hierbei handelt es sich um eine Tätigkeit zur Herstellung von Lebensmitteln für den eigenen Haushalt, jedoch nicht um eine Feierlichkeit.
Die Hausschlachtung fällt demnach nicht unter ein geltendes Verbot.
Gleichwohl ist durch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygienevorschriften dem Infektionsschutz Rechnung zu tragen. Der amtliche Beschauer, welcher nach dem Töten des Tieres zur Fleischuntersuchung hinzugezogen werden muss, soll so eingesetzt werden, dass alle anderen Personen die Örtlichkeit kurzfristig verlassen.
Zusätzlich wird bei dieser Tätigkeit ebenfalls eine Maske getragen. Traditionell mit Hausschlachtungen verbundene Feste fallen unter die Regelungen der Allgemeinverfügungen des Landkreises Eichsfeld sowie der geltenden Verordnungen des Landes Thüringen und sind entsprechend untersagt.
Neue Allgemeinverfügung zu nicht öffentlichen Veranstaltungen sowie privaten und familiären Feiern
Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen wurde in der gestrigen Sitzung des Krisenstabes festgelegt, die Allgemeinverfügung vom 12.10.2020 zu nicht öffentlichen Veranstaltungen sowie privaten und familiären Feiern anzupassen.
Die neue Allgemeinverfügung, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 61 vom 05.11.2020, gilt ab sofort. Folgende Regelungen werden getroffen:
Aktuelle Fallzahlen
Stand 05.11.2020, 08:00 Uhr
7-Tages-Inzidenz: 88,0
(RKI Dashboard, Stand: 05.11.20, 00:00 Uhr)
Gesamtzahl der aktuell noch Infizierten: 164
Besonders betroffen sind
Alle anderen erkrankten Personen verteilen sich über das gesamte Kreisgebiet.
Auf die Städte, Landgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften verteilen sich die derzeit Infizierten wie folgt:
Bei 5 Infizierten konnte eine konkrete örtliche Zuordnung in der Statistik bis zum 05.11.2020, 08:00 Uhr, noch nicht erfolgen.
Hinweis
Gemäß der Sonderverordnung des Landes Thüringen vom 02.11.2020 ist jede Person angehalten, die physisch-sozialen Kontakte zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Achten Sie bitte besonders auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Es gelten hierzu die Allgemeinverfügungen des Landkreises Eichsfeld vom 13. Oktober 2020 (Amtsblatt Nr. 55) und 16. Oktober 2020 (Amtsblatt Nr. 56) in den jeweils geänderten Fassungen vom 29. Oktober 2020 (Amtsblatt Nr. 59) sowie die Allgemeinverfügung vom 05.11.2020 (Amtsblatt Nr. 61).
Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes 03606 650-5555 ist täglich von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr besetzt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Eichsfeld www.kreis-eic.de
