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Do, 06:26 Uhr
12.11.2020
Patientenverfügung

Für den Fall der Fälle

Obwohl die meisten schon davon gehört haben und sich auch damit beschäftigen wollen, geben nur vier von zehn Personen an, eine Patientenverfügung erstellt zu haben. Das berichtet die Zeitschrift Finanztest in der Dezember-Ausgabe und zeigt, wann eine Patientenverfügung sinnvoll ist, was dabei wichtig ist und was im Fall einer Covid-19-Behandlung gilt...


In einer Patientenverfügung regelt ein Mensch, welche medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung er sich wünscht, wenn er selbst krankheitsbedingt nicht mehr entscheidungsfähig ist.

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Damit kann jeder das eigene Lebensende mitgestalten und für Klarheit sorgen. Das kann Angehörige entlasten und hilft Ärzten, ihre Patienten so zu behandeln, wie sie es sich wünschen.

Bei manchen Krankheitsverläufen kann ein Patient nur mit Hilfsmitteln am Leben erhalten werden, dazu zählen etwa die künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Wiederbelebungsmaßnahmen. Bei einem Verzicht auf diese Maßnahmen würde der Patient sterben. Dann ist eine Patientenverfügung hilfreich, in der ein Patient festgelegt hat, ob er in solch einer aussichtslosen Situation eine lebenserhaltende Maßnahme wünscht oder diese ablehnt. Er kann eine Patientenverfügung jederzeit widerrufen, solange er selbst entscheiden kann.

Der Bericht findet sich in der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/patientenverfuegung abrufbar.
Autor: psg

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Kommentare
fos
12.11.2020, 16:14 Uhr
Wichtig: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Aus eigener Erfahrung kann ich nur dringend jedem raten: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtzeitig verfassen! Wenn man irgendwann nicht mehr geschäftsfähig ist, wird es schwierig. Dann bestimmen andere Leute über das weitere Leben. Die Vorsorgevollmacht ist m. E. noch wichtiger. Sie sollte jemandem erteilt werden, dem man absolut vertraut und der im "Ernstfall" das Beste für mich will und danach handelt.
Standardtexte gibt es im Buchhandel und im Internet. Die Patientenverfügung sollte mit dem Hausarzt besprochen werden, die Vorsorgevollmacht mit jemandem, der sich in rechtlichen Dingen auskennt.
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