Fr, 18:09 Uhr
13.11.2020
Bundeslandwirtschaftsministerium feilt an neuem Gesetz
Leinenzwang war gestern
Wie eine durchaus ernst zu nehmende und seriöse Thüringer Tageszeitung heute berichtete, plant die Bundesregierung demnächst ein neues Gesetz zum Tierschutz zu erlassen, in dem die Pflicht für Hundebesitzer formuliert werden soll, zweimal täglich eine Stunde mit dem vierbeinigen Mitbewohner ins Freie zu gehen…
Dies ist kein Scherz der Redaktion zur anstehenden närrischen Zeit, entstammt nicht dem Postillon und es handelt sich weder um einen fake noch um alternative Fakten, denn bereits Mitte August ging diese Meldung durch die Leitmedien der Republik. Selbst die Wochenzeitschrift DIE ZEIT berichtete damals darüber.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die tierrechte stärken soll. Darin heißt es konkret, dass Hundebesitzer mindesten zweimal täglich ihrem Tier eine Stunde Auslauf im Freien gewähren müssen. Für die Kontrolle sind die Länder zuständig, heißt es etwas schwammig weiter.
Eigentlich kann man sich so etwas gar nicht ausdenken und mag es nicht wirklich glauben. Dementsprechend erheiternd sind auch die Kommentare in den sozialen Netzwerken zu diesem Durchbruch im Tierschutz.
Über die Flugvorgaben für die in Käfighaltung beheimateten Wellensittiche ist indessen noch nichts bekannt geworden. Wahrscheinlich arbeitet man aber im Landwirtschaftsministerium fieberhaft an einer Lösung auch für unsere gefiederten Freunde.
Olaf Schulze
Autor: oschDies ist kein Scherz der Redaktion zur anstehenden närrischen Zeit, entstammt nicht dem Postillon und es handelt sich weder um einen fake noch um alternative Fakten, denn bereits Mitte August ging diese Meldung durch die Leitmedien der Republik. Selbst die Wochenzeitschrift DIE ZEIT berichtete damals darüber.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die tierrechte stärken soll. Darin heißt es konkret, dass Hundebesitzer mindesten zweimal täglich ihrem Tier eine Stunde Auslauf im Freien gewähren müssen. Für die Kontrolle sind die Länder zuständig, heißt es etwas schwammig weiter.
Eigentlich kann man sich so etwas gar nicht ausdenken und mag es nicht wirklich glauben. Dementsprechend erheiternd sind auch die Kommentare in den sozialen Netzwerken zu diesem Durchbruch im Tierschutz.
Über die Flugvorgaben für die in Käfighaltung beheimateten Wellensittiche ist indessen noch nichts bekannt geworden. Wahrscheinlich arbeitet man aber im Landwirtschaftsministerium fieberhaft an einer Lösung auch für unsere gefiederten Freunde.
Olaf Schulze