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Di, 17:19 Uhr
24.11.2020
TÜV Thüringen erinnert:

Hauptuntersuchung nicht vergessen

Autofahrer, die jetzt noch mit einer blauen Prüfplakette am Fahrzeug unterwegs sind, müssen spätestens im Dezember mit ihrem Auto zur Hauptuntersuchung (HU). Der HU-Termin ist ganz einfach am hinteren Kennzeichen ablesbar...

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Wird die Prüffrist überzogen, drohen Zusatzkosten oder gar Bußgelder beziehungsweise ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Corona ist keine Ausrede für eine Fristüberschreitung, da die amtlich anerkannten Prüforganisationen die Hauptuntersuchung auch in Zeiten der Pandemie sicherstellen.

Die Zeit läuft: Fahrzeuge mit blauer Prüfplakette müssen bis zum 31. Dezember zur Hauptuntersuchung. Mancher Autofahrer versäumt erfahrungsgemäß gerade zum Jahreswechsel den HU-Termin. Während es in anderen Monaten nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, verrät die Farbe der Plakette im Januar sofort, dass die Hauptuntersuchung überfällig ist: Ab Januar 2021 verabschiedet sich die blaue Prüfplakette wieder von den Fahrzeugkennzeichen. Entscheidend für den Fälligkeitsmonat ist, welche Zahl in der 12-Uhr-Stellung nach oben zeigt. Die schwarze Markierung zwischen den Ziffern 1-12-11 erlaubt eine schnelle Erfassung der Uhrzeigerstellung der Plakette. So kann auf einen Blick erkannt werden, ob ein Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung hat oder nicht. Wer sich unsicher ist, findet einen Hinweis auf den nächsten Termin für die Hauptuntersuchung auch in der Fahrzeugzulassung.

Ist der HU-Termin bereits seit mehr als zwei Monaten überfällig, sieht der Bußgeldkatalog eine Ordnungsstrafe von 15 Euro vor. „Neben dem drohenden Bußgeld müssen Fahrzeughalter jedoch eine umfangreichere Prüfung über ihr Auto ergehen lassen, sollte die HU mehr als zwei Monate abgelaufen sein. Das ist dann auch mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 20 Prozent der HU-Gebührenordnung verbunden“, erklärt Andreas Neumann vom TÜV Thüringen. Bei einer seit mehr als vier Monaten überfälligen HU ist ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro fällig. Autofahrer, deren HU-Termin mehr als 8 Monate überzogen ist, werden nach dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße von 60 Euro belegt und kassieren zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Fahrzeugexperte Andreas Neumann warnt davor, den HU-Termin unnötig auf die lange Bank zu schieben beziehungsweise verstreichen zu lassen. „Wer sich überflüssigen Ärger, Rennerei und Zusatzkosten sparen möchte, sollte sein Fahrzeug fristgemäß vorstellen. Für Fahrzeuge mit einer abgelaufenen Prüfplakette kann durch Ordnungsämter oder die Polizei bereits im ersten Monat der Überziehung eine Frist zur Durchführung der HU angeordnet werden“, gibt Andreas Neumann zu bedenken. „Völlig unbegründet ist die Sorge, aufgrund der Corona-Pandemie keinen HU-Termin zu bekommen. Wir haben an den Kfz-Prüfstellen des TÜV Thüringen alle Maßnahmen ergriffen, um einen reibungslosen Ablauf bei der Hauptuntersuchung zu gewährleisten. Termine können jederzeit online oder während der Öffnungszeiten auch telefonisch vereinbart werden. Unser Infektionsschutzkonzept wurde ganz speziell darauf abgestimmt Kunden und Mitarbeiter effektiv zu schützen“, so Neumann.
Autor: red

Kommentare
geloescht.20230927
24.11.2020, 19.20 Uhr
Money, Money, Money....
Egal ob HU-Termin pünktlich wahrgenommen, wie von der Mehrheit, oder verspätet mit zusätzlichen Kosten, der gemeine Droschkenlenker ist immer eine sichere Melkkuh!
Gute Fahrt.
Wolfi65
25.11.2020, 05.58 Uhr
Was mich wundert ist
Dass bei überzogenen TÜV Termin noch nicht mit Freiheitsstrafe gedroht wird.
Aber das kommt bestimmt auch bald im Lande der Freiheit und Demokratie.
Wenn man nicht mehr an den Arbeitgeber (weil nicht mehr vorhanden) und an das Konto (weil dieses bereits leer gepfändet wurde) heran kommt, kommt dann die demokratische Freiheitsstrafe.
Schließlich muss man doch auch die erziehen, welche vom Pfad der Dauerzahler abgekommen sind, und beim Melkvorgang nur noch Blut kommt.
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