eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mo, 18:36 Uhr
31.05.2021
Stufe GRÜN in immer mehr Kreisen möglich

Landesregierung legt Fahrplan für Juni fest

Das Thüringer Bildungsministerium hat seine für Thüringen gültige Allgemeinverfügung überarbeitet und am letzten Freitag veröffentlicht. Sie tritt zum 1. Juni in Kraft und ermöglicht in Kreisen mit einer stabilen Inzidenz von unter 50 Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern die Rückkehr der Schulen und Kindergärten in die Stufe GRÜN...

Damit kann als thüringenweit erste Kommune die Stadt Gera ab Dienstag 1. Juni wieder in den Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz wechseln. Weitere Kreise folgen bereits ab Mittwoch, 2. Juni. Zu diesem Zeitpunkt tritt voraussichtlich auch die geänderte Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung in Kraft, die weitere Detailfragen auch für den Bereich Bildung, Jugend und Sport regelt. Beide Regelungen gelten für den Monat Juni.

Dazu erklärt Bildungsminister Helmut Holter: „Das Infektionsgeschehen verringert sich derzeit stetig und in manchen Kreisen auch rapide. Endlich können wir also auch die Stufe Grün wieder in den Blick nehmen, ob an Schulen, Kindergärten oder im Sport. In manchen Kreisen wird es noch dauern, aber erste Kreise haben schon die erforderlichen Inzidenzwerte erreicht, um ab Anfang Juni in Stufe Grün zu wechseln. Eines möchte ich aber deutlich machen: Die Pandemie ist damit nicht vorbei. Der vorbeugende Infektionsschutz und das TINA-Prinzip bleiben in Kraft, und alle sind weiter aufgefordert, durch ihr Verhalten mit dazu beizutragen, dass Infektionen vermieden werden.“
  • Weiterhin gilt an Schulen eine Testpflicht, d.h. ein Betretensverbot für Ungetestete. Ausnahmen bestehen für Abschlussprüfungen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht entfällt stufenweise mit fallender Inzidenz. Auch Tagesausflüge, Wandertage und Klassenfahrten werden schrittweise wieder möglich.
  • Kindergärten wechseln unter Inzidenz 50 ebenfalls in den Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz. Es bleibt beim gegenwärtigen Testsystem.
  • Die Einrichtungen der Jugendhilfe vollziehen ähnliche Lockerungsschritte.
  • Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, z.B. Volkshochschulen, werden bei Unterschreitung des Grenzwerts 100 mit angepassten Infektionsschutzkonzepten (verkleinerte Gruppen entsprechend der Raumgröße, Mindestabstand) geöffnet. Es besteht Testpflicht. Diese entfällt bei Unterschreitung des Grenzwerts 50. Für Tanz-, Ballett-, Gesangs- und Musikangebote mit Blasinstrumenten gelten abweichende Regelungen.

Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr