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Di, 15:14 Uhr
20.07.2021
In zwei Drittel der Gefährdungen Anzeichen für Vernachlässigung

Kindeswohlgefährdungen sind angestiegen

Im Jahr 2020 wurden von den Thüringer Jugendämtern 4 482 Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung1) durchgeführt. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik mitteilt, war das im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 499 Gefährdungseinschätzungen bzw. 12,5 Prozent...

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Von den Einschätzungen zur Kindeswohlgefährdung waren Mädchen (2 144 bzw. 47,8 Prozent) und Jungen (2 338 bzw. 52,2 Prozent) gleichermaßen betroffen.

Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzungen wurden durch die Fachkräfte 664 akute, eindeutige (14,8 Prozent) und 722 latente2) Kindeswohlgefährdungen (16,1 Prozent) festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich damit die Fälle akuter Kindeswohlgefährdungen um 1,8 Prozent und die Fälle latenter Kindeswohlgefährdungen um 19,9 Prozent. In 3 096 Fällen (69,1 Prozent) kamen die Experten zu dem Ergebnis, dass keine Kindeswohlgefährdung vorlag.

Jedoch bestand in zwei Drittel dieser Fälle (2 063 Verfahren bzw. 66,6 Prozent) Hilfe- bzw. Unterstützungsbedarf, was einem Anstieg um 12,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Die häufigste Form der Kindeswohlgefährdung sind Anzeichen für Vernachlässigung, die in 923 Fäl- len im Rahmen der Gefährdungseinschätzung festgestellt wurden (66,6 Prozent). Anzeichen für psychische Misshandlungen zeigten sich in 428 Fällen bzw. 30,9 Prozent der Kindeswohlgefährdungen, was einem Anstieg zum Vorjahr um 42,2 Prozent entspricht.

Anzeichen für körperliche Misshandlungen zeigten sich in 305 Fällen und in 74 Fällen wurden durch die Fachkräfte Anzeichen für sexuelle Gewalt ermittelt. In 296 Fällen wurden mehrere Gefährdungsarten pro Gefährdungseinschätzung festgestellt. Am häufigsten wurden mit 158 Gefährdungseinschätzungen die Vernachlässigung und psychische Misshandlung zusammen gemeldet.

Mit 1 021 Kindern, für die ein Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls durchgeführt wurde, war fast ein Viertel (22,8 Prozent) keine 3 Jahre alt, wobei 348 von ihnen das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

Bei den unter Dreijährigen lag bei 78,0 Prozent (796 Fälle) eine Kindeswohlgefährdung vor oder es bestand Unterstützungsbedarf, darunter 279 Kinder unter 1 Jahr. In 947 Fällen (21,1 Prozent), bei denen eine Einschätzung der Kindeswohlgefährdung durchgeführt wurde, waren die Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren.

Bei 730 (77,1 Prozent) von ihnen wurde eine Kindeswohlgefährdung oder Hilfebedarf festgestellt. Weitere 1 051 Kinder (23,4 Prozent) befanden sich bei der Gefährdungseinschätzung im Alter von 6 bis unter 10 Jahren und 1 463 (32,6 Prozent) im Alter von 10 bis unter 18 Jahren.

Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung erhielten die Jugendämter in 807 Fällen von der Polizei, dem Gericht und der Staatsanwaltschaft (18,0 Prozent). Weitere 713 Initiativen (15,9 Prozent) gin- gen von anonymen Meldern aus und in 426 Fällen (9,5 Prozent) waren es Bekannte oder Nachbarn.

1) Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls gemäß § 8 a Abs. 1 SGB VIII
2) Bei einer latenten Kindeswohlgefährdung liegen ernstzunehmende Hinweise auf eine Gefährdung vor, der Verdacht konnte aber nicht endgültig bestätigt werden.

Bitte beachten:
Es können mehrere Arten der Kindeswohlgefährdung zugleich vorliegen, sodass die Summe der Art der Kindeswohlgefährdungen höher ist als die Summe der Gefährdungseinschätzungen insgesamt.
Autor: red

Kommentare
nur_mal_so
20.07.2021, 19.11 Uhr
Auch eine Folge -
- der langen Lockdowns, Schul- und Kindergartenschließungen, meiner Meinung nach.

Wer kümmert sich darum?
Hat das Jugendamt Nordhausen eigentlich noch immer keine Leitung? Oder bleibt die Stelle unbesetzt, weil erst Die Linke und später die AfD darauf hinwiesen: gleich zwei Parteien, denen man nicht unmittelbar Folge leisten darf, wenn die was sagen?
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