eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 10:59 Uhr
03.09.2021
Ein Blick in die Statistik

Jeder 55. Haushalt erhielt Ende 2020 Wohngeld

Am 31.12.2020 bezogen 20 345 Thüringer Haushalte Wohngeld. Das waren 2 467 Haushalte bzw. 13,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik bezogen somit 1,8 Prozent aller Thüringer Privathaushalte am Jahresende 2020 Wohngeld. 2019 lag der Anteil bei 1,6 Prozent...

Rund zwei Drittel der Wohngeldhaushalte (13 645 Haushalte bzw. 67,1 Prozent) waren 1-Personen- Haushalte, 12,8 Prozent (2 605 Haushalte) 2-Personen-Haushalte und 7,1 Prozent (1 435 Haushalte) 3-Personen-Haushalte. Bei weiteren 6,5 Prozent (1 315 Haushalte) handelte es sich um Haushalte mit 4 Personen und bei 6,6 Prozent (1 350 Haushalte) um Haushalte mit 5 und mehr Personen. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch betrug 130 Euro (Ende 2019: 115 Euro), jener der reinen Wohngeldhaushalte 129 Euro (Ende 2019: 114 Euro) und der von wohngeldrechtlichen Teilhaushalten2) 152 Euro (Ende 2019: 142 Euro).

Anzeige symplr
Ende 2020 waren 19 600 bzw. 96,3 Prozent aller Wohngeldhaushalte reine Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld hatten. Gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt stieg diese Zahl um 2 597 Haushalte. Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wurden 91,4 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte (17 915 Haushalte) als Mietzuschuss gewährt. Als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer bezogen 1 685 reine Wohngeldhaushalte (8,6 Prozent) einen Lastenzuschuss.

60,6 Prozent der Haupteinkommensbezieher in reinen Wohngeldhaushalten (11 885 Haushalte) waren Rentner und Pensionäre. Der Anteil der erwerbstätigen Haupteinkommensbezieher lag bei 25,2 Prozent (4 945 Haushalte), jener der Arbeitslosen bei 5,1 Prozent (995 Haushalte).

Rund jeder 27. Wohngeldhaushalt (745 Haushalte bzw. 3,7 Prozent) war ein wohngeldrechtlicher Teilhaushalt in so genannten Mischhaushalten, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch wohnten. Von diesen Haushalten erhielten 720 bzw. 96,6 Prozent Leistungen als Mietzuschuss und 25 bzw. 3,4 Prozent als Lastenzuschuss.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr