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So, 16:29 Uhr
21.11.2021
Tipss vom AvD

Das sollten man beim Versicherungswechsel beachten

Jedes Jahr im November überschlagen sich die Auto-Versicherer mit „Wechsel-Angeboten“. Der Grund: Die meisten Versicherungsverträge sind mit einer Frist zum Jahresende kündbar. Das kann gut für den Kunden sein, doch leicht verliert man die Übersicht...

Die Anbieter wittern zum Jahresende ihre Chance, Autofahrer zu einem Versicherungswechsel zu motivieren und werben, was das Zeug hält. Gut für die Autobesitzer, denn nicht selten lässt sich so eine ganze Menge Geld sparen. Nicht selten gehen Anbieter mit Kampfpreisen auf Kundenfang und bieten Super-Schnäppchen-Konditionen für Neukunden – die im Gegenzug allerdings bisweilen mit Abstrichen beim Leistungsumfang erkauft werden.

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Damit der Verbraucher in der Angebotsflut nicht den Überblick verliert, bieten im Internet verschiedene Makler über Vergleichsportale ihre Unterstützung an. Hier lässt sich feststellen, ob ein Wechsel der Kfz-Versicherung wirklich eine nennenswerte Ersparnis bringt. Einfach ein paar persönliche Daten und einige Details zu Fahrzeug und Autonutzung eingeben und schon erscheint eine Auflistung der besten Angebote. Das suggerieren zumindest die Portale.

Doch Vorsicht! Der erste Anschein kann täuschen. Bei einigen dieser Vergleichsportale wird die Auflistung von Anbietern und Preisen auch davon beeinflusst, welchen aktuellen Versicherer der Verbraucher angibt. Die Folge: Ein Interessent, der zum Beispiel die Allianz als aktuelle Versicherung angibt, erhält günstigere Konditionen als ein Interessent, der beispielsweise die Axa easy als aktuellen Versicherer benennt.

Was viele nicht wissen: Einige Online-Vergleichsportale wie zum Beispiel Check24 oder Verivox sind als Online-Versicherungsmakler tätig und erhalten, wie jeder andere Vermittler, für jeden Abschluss eine Provision (Courtage) vom Anbieter. Angebote von Anbietern, die keine Provisionen zahlen, tauchen daher auf der Ergebnisliste in der Regel nicht auf. Ein aktuelles Urteil verpflichtet die Portale zukünftig klar auf eine ggf. eingeschränkte Anbieterauswahl hinzuweisen.

Der AvD rät daher allen Verbrauchern, die über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nachdenken, mehrere Vergleichsportale zu nutzen oder sich Unterstützung bei einem Versicherungsmakler zu holen, der auch persönlich berät. Wichtig: In jedem Fall identische Vorgaben zu Fahrzeug, Fahrzeugnutzung, Versicherungsumfang und gewünschtem Leistungsrahmen machen. Nur so kann sich der Kunde sicher sein, die günstigsten Versicherungsangebote zu erhalten, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen.

Bevor man nun aber den Wechsel tatsächlich anstößt, ist die Kontaktaufnahme zum aktuellen Versicherer angeraten, um auch dessen Angebot einzuholen. Schließlich macht ein Wechsel nur dann Sinn, wenn sich dadurch tatsächlich Geld sparen lässt.

Ist auch dieser Punkt abgehakt, und ein Wechsel der Auto-Versicherung verspricht tatsächlich die gleiche Leistungen zu günstigeren Kosten, kann der Wechsel erfolgen. Die meisten Kfz-Versicherer bieten dazu einen Online-Wechselservice an, der auch die Kündigung des alten Vertrags übernimmt. Wem das nicht geheuer ist, setzt sich mit seinem neuen Versicherer für ein persönliches Gespräch per Telefon in Kontakt. Auf welchen dieser Wege zum Vertragsschluss die Wahl fällt, ist reine Geschmackssache. In jedem Fall gilt aber: Sobald der neue Versicherungsvertrag unterschrieben ist und die Police vorliegt, ist man als Kunde durch. Die entsprechende Benachrichtigung an die Zulassungsstelle übernimmt der neue Auto-Versicherer.
Autor: red

Kommentare
Paulinchen
21.11.2021, 19.58 Uhr
Was in diesem Artikel...
... nicht erwähnt wird ist, dass Versicherungen nur dann günstig sind, wenn man sich auf die Werkstattbindung einlässt. Aber meiner Meinung nach, ist man im Schadensfall besser in der Werkstatt seines Vertrauens aufgehoben.
Bei Versicherungen ist immer ein gewisses Maß an Misstrauen angebracht. Billig kann nämlich auch durch unzählige Telefonate und Schriftverkehr teurer werden. Auch verliert man nicht selten die freie Gutachterwahl. Das alles steht dann im berühmten Kleigedruckten, wenn man den Vertrag in der Hand hat.
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