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So, 09:29 Uhr
28.11.2021
Energieanbieter dürfen Abschläge nicht ohne Grund hochsetzen

Wenn Versorger unzulässig handeln

Im laufenden Jahr und ohne Grundlage den monatlichen Abschlag für Strom oder Gas zu erhöhen, ist nicht erlaubt. Dennoch greifen Energieanbieter zu dieser Taktik. Wer sich wehrt, der wird aus dem Vertrag geworfen. So erging es auch Herrn G. aus Eisenberg...

Mehr Geld für Strom und Gas: Vor dieser Forderung stehen aktuell viele Verbraucherinnen und Verbraucher. Zahlreiche Energieanbieter erhöhen ihre Preise, teils um bis zu 300 Prozent. Neben den Preiserhöhungsschreiben hat sich aber mittlerweile ein zweiter Weg etabliert, der Verbraucher dazu bringen soll, tiefer in die Tasche zu greifen. Täglich wenden sich Mieter und Hauseigentümer, denen die monatlichen Abschläge erhöht wurden, an die Verbraucherzentrale Thüringen.

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„Preise oder Abschläge, das ist ein wichtiger Unterschied“, alarmiert Claudia Kreft von der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Juristin und Energie-Expertin erläutert: „Mit einer Abschlagserhöhung zwischendurch holen sich die Energieanbieter einen Kredit auf Kosten der Verbraucher. Das sollten Verbraucher nicht hinnehmen.“

Wichtig zu wissen ist: Abschläge müssen sich nach dem Verbrauch im zurückliegenden Abrechnungszeitraum sprich Jahr richten. Eine Erhöhung zwischendurch und ohne Grund ist nicht zulässig.

Kein Indiz für höheren Verbrauch
Eine Abschlagserhöhung zwischendurch hat Herr G. aus Eisenberg erhalten. Die Firma Immergrün teilte ihm mit, er müsse für Strom monatlich statt 80 nun 127 Euro bezahlen. Die Abschläge für Gas würden von 107 auf 253 Euro steigen. Herr G. wendete sich an die Verbraucherzentrale. Zum einen fehlte jegliches Indiz, dass er mehr verbraucht haben könnte. – Im vergangenen Jahr hatte er weder Familienzuwachs bekommen noch ein neues stromintensives Gerät angeschafft. – Zum anderen hatte Herr G. einen Vertrag mit Preisgarantie bis August 2022 abgeschlossen.

Herr G. erklärte gegenüber Immergrün, dass er mit den neuen Abschlägen nicht einverstanden sei. Daraufhin bestätigte ihm Immergrün seine angebliche Sonderkündigung für Strom und Gas, obwohl er mit keinem Wort gekündigt hatte. „Immergrün stellte die Lieferung ein. Das ist ein Vertragsbruch. Wie Herrn G. geht es aktuell einer ganzen Reihe von Verbrauchern beim Anbieter Immergrün. Der Verbraucher fiel automatisch in die Grundversorgung“, berichtet Claudia Kreft.

Das sollten Verbraucher tun
Bei einer unbegründeten Erhöhung der Abschläge und bei fingierten Kündigungs-Bestätigungen sollten Verbraucher darauf bestehen, dass der Vertrag wie vereinbart weitergeführt wird. In der Praxis hilft trotzdem oft nur der Anbieterwechsel. Die Kunden haben ein Recht auf Schadensersatz, wenn sie beim neuen Anbieter mehr bezahlen müssen.

Bei einer Preiserhöhung haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Das greift bis zum ersten Tag, an dem die neuen Preise gelten. Die Preiserhöhung gilt nur, wenn der Kunde im Preiserhöhungsschreiben über sein Sonderkündigungsrecht informiert wurde.
Autor: red

Kommentare
DonaldT
28.11.2021, 14.45 Uhr
Wenn Versorger unzulässig handeln
.., dann müßte doch noch-Miniserin Klöckner handeln!
Aber sie ist bestimmt schon in Abschiedslaune -
und außerdem bringen höhere Energiepreise auch höhere Einnahmen der mehrwertsteuer!
Und da freut sich der Staat - Geld ohne was zu tun, Mehreinnahmen, ohne das es auffällt,.
Kyffhaeuser
28.11.2021, 17.48 Uhr
Recht auf Schadenersatz - lach !!
was für ein zahnloser Tiger - Schandensersatz, den müsste man im Zweifel vor Gericht einklagen und trägt dabei a) das volle Prozessrisiko und b) hätte man sein Geld selbst dann nicht , wenn man gewinnt, denn die meisten dieser dubiosen Energieanbieter werden dann mal schnell pleite gehen und das wars dann mal wieder für den Kunden. "Schuld" an der ganzen Misere ist aber hauptsächlich die EU und die Bundesregierung die mit der "Marktöffnung" quasi unbegrenze Möglichkeiten geschaffen hat, zwar nicht für den Kunden, denn der ist am Ende immer der Dumme, aber für ein paar Geschäftsführer und dubiose Anbieter die sich jahrelang die Taschen voll gehauen haben und nun nicht liefern können - weil sie sich verzockt haben. Hier ein echter praktischer Rat, wenn der Abschlag erhöht werden soll ( ist meist der 1. Schritt des Anbieters um den Kunden los zu werden) SOFORT den vorletzten gezahlten Abschlag zurückbuchen ( falls man Abbuchung vereinbart hatte !!) . Die Frist für die Rücklast ist mickrige 8 Wochen , da kommt es auf jeden Tag an. dann kann man sich mit dem Anbieter eine Weile rumstreiten, es endet sowieso mit Kündigung !! Dann noch den letzten Abschlag zurückbuchen !! so hat man wenigstens 2 Abschläge gespart und damit den Verlust wenigstens etwas abgemildert. In der Zwischenzeit sollte man sich dann schon mal nach einem anderen Anbieter umsehen. Leider kann man in den netten Vergleichsportalen nicht erkennen, welche Firma unseriös ist oder nicht, aber in den nächsten Wochen wird sich hier die Spreu vom Weizem trennen und die Unserösen werden wohl alle pleite gehen.
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