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Di, 14:31 Uhr
12.04.2022
Brachen dürfen nun auch in Thüringen bewirtschaftet werden

Ökologische Vorrangflächen für Futterernte freigegeben

Der Bundesrat hatte am Freitag, den 8. April beschlossen, die Ökologischen Vorrangflächen nur für die Futternutzung freizugeben. Die Nutzung des Aufwuchses auf bestimmten ökologischen Vorrangflächen wird dadurch ermöglicht. Bestehende Verbote zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gelten weiterhin...

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„Wir geben Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für die Futtergewinnung ab 1. Juli frei. Der Ukraine-Krieg verursacht Lieferengpässe und eine Preisexplosion bei Futtermitteln. Durch die Freigabe ermöglichen wir unbürokratisch, dass die ökologischen Brachen beweidet oder zur Futternutzung geschnitten werden können, um die Landwirte finanziell zu entlasten“, sagte Agrarministerin Susanna Karawanskij. „Wir hätten uns eine zeitlich begrenzte Öffnung der Flächen für alle Kulturarten gewünscht, der Bundesrat hat am 8. April jedoch anders entschieden.“

Die Gesetzesänderung beinhaltet somit zwei Maßnahmen. Auf ÖVF-Brachen können ab 1. Juli die Aufwuchsflächen mit Tieren beweidet oder für Futterzwecke beschnitten werden. Das gleiche gilt für ÖVF-Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Untersaaten als Gründecke.

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ausnahmen 2022 nur für Ökologische Vorrangflächen gelten. Sie gelten nicht für Flächen auf denen gleichzeitig Agrarumweltmaßnahmen stattfinden, die über das KULAP-Programm gefördert werden und somit einer fünfjährigen Bewirtschaftungsauflage unterliegen.
Für Betriebe mit der Verpflichtung hinsichtlich der Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen bleibt die 5 % - Vorgabe für das anrechenbare Ackerland bestehen.

„Die Freigabe von Ökologischen Vorrangflächen zur Futternutzung erleichtert insbesondere heimischen Betrieben mit Schafen und Rindern die Versorgungssituation. Für die Milcherzeugung, die Schweine- und Geflügelhalter ist das Futter von diesen Flächen kaum nutzbar. Eine zeitlich begrenzte, vollständige Freigabe für den Anbau von Kulturpflanzen, wie Gerste, Mais oder Erbsen, hätte für einen größeren Kreis von Agrarbetrieben Futter verfügbar machen, Kosten senken und die Nachfrage nach Agrarrohstoffen auf den internationalen Märkten teilweise reduzieren können“, so Ministerin Karawanskij. „Angesichts des Krieges in der Ukraine und den Folgen für die globalen Warenmärkte erkennen wir, dass wir den Anbau heimischer Eiweißpflanzen für die Futternutzung noch schneller ausbauen müssen. Zur Umsetzung unserer ‚Thüringer Eiweißstrategie‘ beteiligen sich bereits Agrarbetriebe an Modellprojekten zum Anbau von Eiweißpflanzen und wir bieten Beratungsangebote für Agrarbetriebe.“
Autor: red

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Kommentare
Andi Macht
12.04.2022, 16:16 Uhr
Disteln ernten
Jetzt muss mir nur noch einer von den Ministern erklären, wie ich auf den 5m breiten ÖVF-Streifen mit einem 6m Mähwerk und einem 12m Schwader das Unkraut ernte und daraus ein verfütterbares Futter herstelle. Von hochwertig will ich schon gar nicht sprechen.
free Gigi
12.04.2022, 18:26 Uhr
Bodenversiegelung
sowie Zersiedelung stoppen und den Bau von PV Anlagen nur noch auf Dachflächen zustimmen.
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