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Mo, 14:17 Uhr
09.05.2022
Die Ministerin erklärt:

Grundsteuerreform ist nicht Zensus

Wegen aufkommender Fragen aus der Bevölkerung erklären Finanzministerin Taubert und Statistikchef Dr. Poppenhäger: Die Erklärungsabgabepflicht im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ist nicht das Gleiche wie der Zensus 2022. Wer über Wohnraum verfügt, muss zweimal Auskunft geben...

Alle Eigentümer von Grundbesitz müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober Erklärungen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform abgeben. Diese Erklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig. Aus Datenschutzgründen können die Befragungen nicht zusammengelegt werden.

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Seit Mitte April verschickt die Thüringer Finanzverwaltung an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz im Freistaat ein Informationsschreiben. Aus diesem geht unter anderem die Frist zur Abgabe der Erklärung hervor, welche am 31. Oktober endet. In der Erklärung werden von den Erklärungspflichtigen grundstücksbezogene Daten (Gemarkung, Wohnfläche, Grundstücksgröße, Grundstücksart, Flurstückbezeichnung und Bodenrichtwert) abgefragt. Im Freistaat sind hiervon knapp 1,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten (Grundstücke, Eigentumswohnungen und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) betroffen, womit die Finanzämter 1,5 Millionen Erklärungen erwarten.

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen ebenfalls befragt. Dafür werden teilweise dieselben Merkmale abgefragt.

„Wer über Wohnraum verfügt, könnte also doppelt angeschrieben werden. Einmal vom zuständigen Finanzamt und einmal vom Thüringer Landesamt für Statistik im Rahmen des Zensus 2022. Darauf müssen zwingend auch zwei unabhängige Reaktionen erfolgen. Neben der Feststellungserklärung für das zuständige Finanzamt muss auch der Online-Fragebogen des Zensus ausgefüllt werden“, erklären Taubert und Poppenhäger einmütig. Beiden Aufforderungen muss nachgekommen werden.

Leider können die erhobenen Daten aus Datenschutzgründen nicht unter den Verwaltungen ausgetauscht werden. Auch eine gegenseitige Kontrolle der erklärten Angaben schließt sich aus.


Hintergrund
Der Zensus 2022 ist eines der größten Projekte der amtlichen Statistik in Deutschland.
Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Stichtag ist der 15. Mai 2022. Zum Zensus 2022 gehört eine stichprobenartige Bevölkerungszählung sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung, die als Vollerhebung durchgeführt wird. In der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltungen sowie sonstige verfügungs- oder nutzungsberechtigte Personen aller Gebäude mit Wohnraum beziehungsweise Wohnungen befragt.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken müssen im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober eine Feststellungserklärung für ihr Grundstück im Rahmen der Grundsteuerreform abgegeben.

Es gibt keine Verbindung zwischen der Grundsteuer-Feststellungserklärung für das Finanzamt und der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Die erhobenen Daten der Gebäude- und Wohnungszählung werden ausschließlich für die Belange des Zensus 2022 verwendet und zum schnellstmöglichen Zeitpunkt anonymisiert. Sie werden nicht für die Kontrolle der bei der Grundsteuer gemachten Angaben verwendet.
Autor: red

Kommentare
Ebbe
09.05.2022, 23.10 Uhr
Aus Datenschutzgründen
darf das eine Amt keine Informationen an das andere Amt weitergeben.
Naja, wer‘s glaubt?! Das finde ich so unsinnig und es ist nur wieder Papierverschwendung. Es bedarf doch nur einer Unterschrift, damit beide Ämter mit den Angaben arbeiten können. Sind wohl wieder Parteifreunde in die Ämter geholt worden, die jetzt damit eine Existenzberechtigung bekommen sollen?
Gehard Gösebrecht
10.05.2022, 19.49 Uhr
Aus Datenschutzgründen wird man in anderen Bereichen vollkommen ausspioniert
Glaubt denn jemand noch die Märchen, welche jeden Tag aufs Neue den Bürgern aufgetischt werden?
Jedes Telefongespräch und jede Email wird auf Vorrat auch ohne Unterschrift gespeichert.
Jetzt soll man eine Steuererklärung für das Eigentum machen weil es ja sein könnte, dass vor lauter Spionage etwas abhanden gekommen ist.
Nur der Narr wählt seinen Henker selber!
Kobold2
10.05.2022, 20.15 Uhr
Stimmt
Deshalb freuen sich auch viele auf Jeff Bezos
Alexa. Die eine nennen es Spionage und die anderen sind halt mitteilungsbedürftig....
Pe_rle
10.05.2022, 20.45 Uhr
Grundsteuer
der Betrug beginnt schon damit das ich für meinen eigenen Grund und Boden Steuer abdrücken muß. Der nächste Punkt ist ,das die Stadt das Vorkaufsrecht auf mein Grundstück hat. Und drittens, dürften doch schon genügend Daten über mein Grundstück bei Stadt und Land vorliegen. Wozu der ganze Nonsens. Finden die unsere Akten nicht???
So viel wollte das vorige Land nicht mal über uns wissen.
Und dann kommt der Zensus und das Spiel beginnt von vorn.
Das ist also Marktwirtschaft !!!
geloescht.20240214
10.05.2022, 21.28 Uhr
Hier sind...
..wohl Kommentatoren am Werk die sehr uninformiert sind. Sich mit der Sache wohl nicht so richtig befasst haben. Aber erst mal salzen.
Gemeindediener
11.05.2022, 16.27 Uhr
Falsch
das Fußvolk soll beschäftigt werden,dann hat es für andere Dinge keine Zeit mehr.
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