Mi, 14:21 Uhr
06.07.2022
Thüringer Landtag verletzte die Rechte der FDP-Gruppe teilweise
Verfassungsgericht stärkt Rechte der FDP-Gruppe
Der Thüringer Landtag hat die Rechte der Gruppe der FDP teilweise verletzt. Das hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof heute per Urteil festgestellt. Dazu erklärt Thomas L. Kemmerich, Sprecher der Freien Demokraten...
Der Verfassungsgerichtshof hat die Rechte unserer Parlamentarischen Gruppe gestärkt. Wie das Gericht in der Urteilsbegründung ausführt, ist bereits im Verfahrensverlauf der vom Landtag geminderte Personalkostenzuschuss nachgebessert worden. Auslöser war eine von uns beantragte einstweilige Anordnung. Das war bereits ein großer Erfolg. Heute ist zusätzlich eine Nachbesserung bei der Ausgestaltung der Aktuellen Stunden erfolgt. Wenn man noch dazu bedenkt, dass im Landtag anfangs sogar bestritten wurde, dass wir überhaupt das Recht zur Bildung einer Parlamentarischen Gruppe haben, hat das Verfahren einen für uns guten Ausgang genommen.
Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat mit dem von ihr angestrengten Organstreitverfahren für Rechtssicherheit gesorgt. Sie plant keine weiteren juristischen Schritte. Wir leisten seit unserem Wiedereinzug in den Thüringer Landtag eine konstruktive Sacharbeit aus der Opposition heraus und zeigen Alternativen zum Regierungshandeln von R2G auf. Das ist es, was die Menschen von uns erwarten, und genau darauf werden wir uns weiterhin konzentrieren, so Kemmerich.
Autor: redDer Verfassungsgerichtshof hat die Rechte unserer Parlamentarischen Gruppe gestärkt. Wie das Gericht in der Urteilsbegründung ausführt, ist bereits im Verfahrensverlauf der vom Landtag geminderte Personalkostenzuschuss nachgebessert worden. Auslöser war eine von uns beantragte einstweilige Anordnung. Das war bereits ein großer Erfolg. Heute ist zusätzlich eine Nachbesserung bei der Ausgestaltung der Aktuellen Stunden erfolgt. Wenn man noch dazu bedenkt, dass im Landtag anfangs sogar bestritten wurde, dass wir überhaupt das Recht zur Bildung einer Parlamentarischen Gruppe haben, hat das Verfahren einen für uns guten Ausgang genommen.
Die Parlamentarische Gruppe der FDP hat mit dem von ihr angestrengten Organstreitverfahren für Rechtssicherheit gesorgt. Sie plant keine weiteren juristischen Schritte. Wir leisten seit unserem Wiedereinzug in den Thüringer Landtag eine konstruktive Sacharbeit aus der Opposition heraus und zeigen Alternativen zum Regierungshandeln von R2G auf. Das ist es, was die Menschen von uns erwarten, und genau darauf werden wir uns weiterhin konzentrieren, so Kemmerich.
Kommentare
A-H-S
06.07.2022, 17.23 Uhr
scheint eine FDP-Sichtweise zu sein
Ich zitiere dazu einen anderen lokalen Nachrichtendienst:
Die Klage der FDP-Gruppe beim Thüringer Verfassungsgericht ist in weiten Teilen erfolglos geblieben. Das Gericht entschied, dass die Anträge der Liberalen auf eine bessere Finanzausstattung unbegründet seien. Dass die FDP 50 Prozent weniger Zuschüsse erhalte als eine Fraktion, sei nicht rechtsverletzend. Nach Angaben der Richter hat eine parlamentarische Gruppe nicht die gleiche Bedeutung wie eine Fraktion.
Das hört sich wenig nach einer "Stärkung der Rechte" an...
Die Klage der FDP-Gruppe beim Thüringer Verfassungsgericht ist in weiten Teilen erfolglos geblieben. Das Gericht entschied, dass die Anträge der Liberalen auf eine bessere Finanzausstattung unbegründet seien. Dass die FDP 50 Prozent weniger Zuschüsse erhalte als eine Fraktion, sei nicht rechtsverletzend. Nach Angaben der Richter hat eine parlamentarische Gruppe nicht die gleiche Bedeutung wie eine Fraktion.
Das hört sich wenig nach einer "Stärkung der Rechte" an...
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