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So, 13:17 Uhr
27.11.2022
CDU-Schard:„Unverzüglich Transparenz im Landtag herstellen“

Offenlegung in Staatssekretärs-Affäre gefordert

In der Staatssekretärsaffäre um Ministerpräsident Bodo Ramelow verlangt die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag eine Offenlegung des Prüfberichts des Thüringer Rechnungshofs. Die Behörde hatte laut Medienberichten die mutmaßlich rechtswidrige Einstellung von Staatssekretären der Ramelow-Regierung kritisiert...

„Wir reden über mehr als eine Million Euro pro einzelnen Staatssekretär, die dem Steuerzahler seit Amtsantritt der Ramelow-Regierung an Schaden entstanden sein könnten. Hinzu kommen Pensionsansprüche, die den Steuerzahler ebenso Hunderttausende Euro kosten. Zusätzlich entstehen Kosten in Millionenhöhe, die durch eine Erhöhung der Anzahl der Staatssekretäre von zehn auf 13 zu Buche schlagen. Die Thüringerinnen und Thüringer haben ein Recht auf vollständige Transparenz“, erklärt der Jurist und justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard.

Er wiederholte dabei seine Forderung, den Prüfbericht zur mutmaßlich rechtswidrigen Einstellung von Staatssekretären dem Landtag unverzüglich offenzulegen. „Es ist eine Missachtung der Steuerzahler, dass Ministerpräsident Ramelow mauert und offensichtlich Missstände seines Handelns unter den Teppich kehren will. Das Parlament hat das demokratische Recht der Kontrolle der Regierung. Herr Ramelow darf dieses verfassungsgemäße Recht des Parlaments nicht länger blockieren und muss deshalb gegenüber dem Landtag unverzüglich Transparenz herstellen“, so Schard.

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Die Ankündigung des Ministerpräsidenten, die Gesetzeslage für Staatssekretäre nun ändern zu wollen, ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion eine reine Farce. „Wenn Herr Ramelow ausgerechnet jetzt ankündigt, die Rechtslage für Staatsekretäre ändern zu wollen, ist das ein Eingeständnis des bisher mutmaßlich rechtswidrigen Handelns der Koalition. Die Ramelow-Regierung hält sich scheinbar nicht an Gesetze, vielmehr sollen sich die Gesetze nach Herrn Ramelow richten. Diese Haltung gegenüber dem Rechtsstaat ist im höchsten Maße problematisch. Recht und Gesetz bemessen sich in unserem Land immer noch an der Verfassung sowie nach den Gesetzen von demokratisch gewählten Parlamenten, und nicht nach den Wünschen Ramelows,“ sagt Schard.

Zudem wirft die CDU-Landtagsfraktion dem Ministerpräsidenten in der Staatssekretärsaffäre eine Täuschung der Öffentlichkeit vor: „Die Äußerungen des Ministerpräsidenten zeugen von Respektlosigkeit gegenüber dem Verfassungsorgan Rechnungshof und offenbaren ein fragwürdiges Unrechtsbewusstsein. Selbstverständlich steht es der Landesregierung zu, eine andere Rechtsauffassung als der Rechnungshof zu vertreten. Die Art und Weise der Verharmlosung der vom Rechnungshof kritisierten Missstände durch Herrn Ramelow zeichnen jedoch ein Bild von unerträglicher Überheblichkeit des Ministerpräsidenten“, erklärt Schard. Es sei eine gravierende Falschbehauptung, wenn Ramelow sage, dass nach den rechtlichen Maßstäben des Rechnungshofes er nicht einmal hätte Ministerpräsident sein können. Schard: „Will Herr Ramelow die Bürger Thüringens hinter die Fichte führen? Der Ministerpräsident und seine Minister stehen als Politiker im Unterschied zu den dem Beamtenrecht unterliegenden verbeamteten Staatsekretären in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Der Ministerpräsident und die Minister unterliegen damit eben nicht den beamtenrechtlichen Anforderungen, wie sie für auf Lebenszeit verbeamtete Staatssekretäre als Spitzenbeamte der Ministerien gelten. Das ist ein signifikanter juristischer Unterschied, den auch ein Ministerpräsident nicht einfach außer Kraft setzen kann. Im Gegensatz zu Ministern sind Staatsekretäre keine Politiker, sie sind eben nicht Teil der Regierung, sondern die auf Lebenszeit ernannten höchsten Beamten des Staates. Die Steuerzahler haben ein Recht darauf, dass die Staatssekretäre nicht nur nach Parteibuch, sondern nach Kompetenz und Lebensleistung ausgewählt werden. Auf diese rechtliche und moralische Pflicht des Ministerpräsidenten weist der Thüringer Rechnungshof völlig zu Recht hin.

Das Prinzip der Bestenauslese für Spitzenbeamte der Ministerien hat Verfassungsrang und kann weder durch Selbstherrlichkeit des Ministerpräsidenten, noch durch Landesgesetze außer Kraft gesetzt werden. Ausschließlich die politische Übereinstimmung mit der Landesregierung als Kriterium heranzuziehen, reicht eben nicht aus und widerspricht den genannten Prinzipien“, so der Justizpolitiker abschließend.
Autor: red

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