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Di, 14:34 Uhr
29.11.2022
120 Millionen Euro soll Existenznot von Unternehmen abwenden

„Thüringer Existenzsicherungs­programm“ startet

Thüringen wird noch in dieser Woche mit einem eigenen Härtefall­programm für gewerbliche Unternehmen starten, die aufgrund der steigenden Energiekosten in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Das kündigte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee im Nach­gang der heutigen Kabinettsitzung in Erfurt an...

Die Programmplattform bei der Thüringer Aufbaubank wird am 1. Dezember freigeschaltet. Über das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ können Unterneh­men, deren Energiekosten sich mindestens verdoppelt haben und denen deshalb absehbar eine Zahlungsunfähigkeit droht, finanzielle Hilfen vom Land erhalten. Dazu zählen auch weitere kleine und mittlere private Unternehmen (z.B. Genossenschaften, gGmbHs, wirtschaftliche Zweckbetriebe von Vereinen etc.), die in einer Positivliste ergänzend zum Förderprogramm aufgeführt werden. Darüber hinaus sieht das Förderprogramm auch eine Unterstützung für von der Energiekrise mittelbar betroffene Unternehmen vor.

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Für das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ stehen dem Wirt­schaftsministerium aus dem Sondervermögen des Landes 120 Millio­nen Euro zur Verfügung. Bei Strom und Gas greift ab einer Vervier­fachung der Kosten künftig das geplante Härtefallprogramm des Bundes. „Wir legen vor und gehen frühzeitig mit einem eigenen Hilfs­angebot an den Start, dass zumindest die heftigsten Folgen der Energie­krise abmildern und einen bleibenden Schaden für die Thüringer Wirt­schaft verhindern soll“, sagte Tiefensee.

Das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ sei das „Kernstück“ des Hilfspakets für die Thüringer Wirtschaft, sagte der Minister weiter. Insgesamt stellt das Land für dieses Gesamtpaket zunächst rund 230 Millionen Euro (aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln) bereit. „Dabei gehen wir derzeit davon aus, dass die Energiekrise und die dadurch ausgelösten wirtschaft­lichen Belastungen anderthalb Jahre andauern werden.“

Das Hilfspaket des Landes umfasst neben den direkten Zuschüssen an Unternehmen zur Bewältigung der Krisenfolgen (Säule 1) – wie über das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ – deshalb auch längerfristig angelegte günstige Darlehen (Säule 2) sowie Förderangebote zur Ermög­lichung von Zukunftsinvestitionen (Säule 3). „Neben der akuten Krisenhilfe geht es uns auch darum, mittelfristig die Umstellung auf eine diversifizierte, nachhaltige Energieversorgung und auf klimafreundliche Technologien, Produkte und Geschäftsmodelle in den Unternehmen zu unterstützen“, so Tiefensee. Die Säulen 2 und 3 – zu denen Förderinstrumente wie der er­weiterte Thüringer Konsolidierungsfonds, zusätzliche Bürgschaftsangebote, der Dekarbonisierungsbonus, das neue Programm InnoInvest und eine zu­sätzliche Förderlinie im GRW-Investitionsprogramm gehören – sind bereits gestartet.

Mit dem Start des „Thüringer Existenzsicherungsprogramms“ sei das Förder­paket für die Wirtschaft nunmehr vollständig umgesetzt, sagte Tiefensee: „Wir können Vollzug melden. Unternehmen, die aufgrund der Energiekosten­explosion in Schwierigkeiten geraten, bekommen vom Land ab dieser Woche wirksame Hilfe zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Substanz.“ Förderfähig sind hier kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich des Hotel- und Gastgewerbes, Dienstleister und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe mit Sitz im Freistaat Thüringen. Vorausset­zung ist, dass ihre wirt­schaftliche Existenz nachweisbar durch die aktuelle Energiekrise gefährdet ist (drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschul­dung) und diese Gefährdung durch die Förderung abgewendet werden kann. Diese Tatsache muss durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Buch­prüfer oder Fachanwalt für Steuerrecht bestätigt werden. Die Kosten für diese Leistung werden den Unternehmen pauschal in Höhe von 1.800 Euro erstattet.

Von einer Existenzbedrohung im Sinne des „Thüringer Existenzsicherungs­programms“ ist insbesondere dann auszugehen, wenn sich die Energieauf­wendungen seit März 2022 (bis Ende November 2022) mindestens verdop­pelt haben. Für die Berechnung des Energiekostenanstiegs werden dabei nicht nur (wie in der geplanten Bundesrichtlinie) die Preise für Strom und Gas, sondern auch für andere Energieträger wie Heizöl, Fernwärme, Holz­pellets, Kohle, Benzin oder Diesel einbezogen. Zudem werden auch indirekte Energiekostensteigerungen auf Vorprodukte, Rohstoffe, Betriebsmittel oder Maschinen berücksichtigt, die von Vorlieferanten an ein Unternehmen weitergegeben werden. Der Zuschuss bemisst sich nach der Höhe des Energiekostenanstiegs – bei einer Verdopplung beträgt er 40 Prozent der Mehraufwendungen, bis zu einer Verdreifachung 60 Prozent, für einen darüberhinausgehenden Kostenanstieg 80 Prozent der Mehraufwendungen.

Das „Thüringer Existenzsicherungsprogramm“ sei als Flankierung des ge­planten Härtefallprogramms des Bundes ausgelegt, sagte Tiefensee weiter. „Als Land sind wir haushaltsgesetzlich gehalten, vorrangig Bundesmittel einzusetzen, sofern diese zur Verfügung stehen. Wir haben unser Härte­fallprogramm auf die bekannten Eckdaten des künftigen Bundesprogramms abgestimmt und hoffen, damit Überschneidungen und einen späteren Vergleichs- und Verrechnungsaufwand minimieren zu können.“
Autor: red

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