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Di, 16:30 Uhr
14.03.2023
Landkreis Eichsfeld

Nachbesetzung des Jugendhilfeausschusses

Da mehrere stimmberechtigte Mitglieder die Mitarbeit bei ihren Trägern beendet und damit auch ihr Amt als Mitglied im Jugendhilfeausschuss niedergelegt haben, ist eine Nachbesetzung nach den Bestimmungen des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes notwendig.
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Gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII (§ 71 Abs. 1, Ziff. 2 des SGB VIII), müssen zwei Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, die auf dem Gebiet des Landkreises Eichsfeld tätig sind, besetzt werden. Insgesamt handelt es sich hierbei um 4 Mitglieder und 4 stellvertretende Mitglieder. Die genannten freien Träger können einen untereinander abgestimmten Vorschlag zur Nachbesetzung der frei gewordenen Sitze bekannt geben. Zu dieser Abstimmung werden alle freien Träger der Jugendhilfe, die auf dem Gebiet des Landkreises Eichsfeld tätig sind für

Mittwoch, den 19.04.2023 um 15:00 Uhr

in den Beratungsraum des Jugendamtes (Ibergheim)
Zimmer 247,Aegidienstraße 19,37308 Heilbad Heiligenstadt

herzlich eingeladen und gebeten, mit einem legitimierten Vertreter oder einer Vertreterin teilzunehmen.
Autor: en

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