So, 09:04 Uhr
26.11.2023
ifo Institut:
Beitragspflichten in der Sozialversicherung bringen wenig
Experten des ifo Instituts raten davon ab, die Einzahlungen in die Sozialversicherung durch eine Beitragspflicht für Zinsen, Dividenden und Mieten zu erhöhen...
Eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage hätte je nach Annahmen nur eine mäßige Steigerung der beitragspflichtigen Einkommen zur Folge, zwischen 2,4 und 4,0 Prozent, schreiben die Forscher Anne Steuernagel und Marcel Thum von den ifo Niederlassungen Fürth und Dresden. Anders sieht es aus, wenn gleichzeitig die Grenze für die Beitragsbemessung fallen würde. Dann lägen die Steigerungen bei 12,7 Prozent. Dann würden später aber auch die Auszahlungen steigen, vor allem bei der Rente.
Bei den Berechnungen nur berücksichtigt wurden Pflichtversicherte, nicht aber freiwillig Versicherte, die oft ein höheres Einkommen haben. Da die Ursachen des Kostenanstiegs in den einzelnen Sozialversicherungszweigen sehr unterschiedlich seien, seien auch jeweils andere Reformen nötig, heißt es in dem Beitrag weiter. In der Rentenversicherung könne dies eine Erhöhung des Rentenalters sein, je nach der Lebenserwartung. Denkbar sei auch ein Verzicht auf die von der Bundesregierung festgelegte Untergrenze von 48 Prozent des Durchschnittseinkommens für die Rentenhöhe. Alternativ sei eine geringere Gewichtung der Rentenpunkte ab einer bestimmten Beitragshöhe möglich. Dies würde die Finanzierbarkeit des Systems erhöhen, zu niedrigeren Beitragssätzen führen und den Bundeszuschuss verringern. Zumindest einige Rentner*innen erhielten dann allerdings eine etwas niedrigere Rente. Das würde allerdings zu einer Umverteilungsdiskussion bei der Rente führen, die eigentlich in das Gesamtsteuersystem gehörte.
Autor: redEine Erweiterung der Bemessungsgrundlage hätte je nach Annahmen nur eine mäßige Steigerung der beitragspflichtigen Einkommen zur Folge, zwischen 2,4 und 4,0 Prozent, schreiben die Forscher Anne Steuernagel und Marcel Thum von den ifo Niederlassungen Fürth und Dresden. Anders sieht es aus, wenn gleichzeitig die Grenze für die Beitragsbemessung fallen würde. Dann lägen die Steigerungen bei 12,7 Prozent. Dann würden später aber auch die Auszahlungen steigen, vor allem bei der Rente.
Bei den Berechnungen nur berücksichtigt wurden Pflichtversicherte, nicht aber freiwillig Versicherte, die oft ein höheres Einkommen haben. Da die Ursachen des Kostenanstiegs in den einzelnen Sozialversicherungszweigen sehr unterschiedlich seien, seien auch jeweils andere Reformen nötig, heißt es in dem Beitrag weiter. In der Rentenversicherung könne dies eine Erhöhung des Rentenalters sein, je nach der Lebenserwartung. Denkbar sei auch ein Verzicht auf die von der Bundesregierung festgelegte Untergrenze von 48 Prozent des Durchschnittseinkommens für die Rentenhöhe. Alternativ sei eine geringere Gewichtung der Rentenpunkte ab einer bestimmten Beitragshöhe möglich. Dies würde die Finanzierbarkeit des Systems erhöhen, zu niedrigeren Beitragssätzen führen und den Bundeszuschuss verringern. Zumindest einige Rentner*innen erhielten dann allerdings eine etwas niedrigere Rente. Das würde allerdings zu einer Umverteilungsdiskussion bei der Rente führen, die eigentlich in das Gesamtsteuersystem gehörte.
Kommentare
Klausi-NDH
26.11.2023, 19.36 Uhr
Thema verfehlt ?
Ich glaube es geht dabei um eine gezielte Beeinflussung der öffentlichen Meinung.
Es geht nicht um die Einbeziehung der Mieten, Zinserträge oder die Heraufsetzung der Bemessungsgrenzen.
Das Problem ist die Einbeziehung aller in das System, nicht nur Versicherungspflichtige.
Das bedeutet Selbständige, Politik und Beamte.
In anderen Ländern geht das auch,nur in Deutschland geht das nicht.
Es geht nicht um die Einbeziehung der Mieten, Zinserträge oder die Heraufsetzung der Bemessungsgrenzen.
Das Problem ist die Einbeziehung aller in das System, nicht nur Versicherungspflichtige.
Das bedeutet Selbständige, Politik und Beamte.
In anderen Ländern geht das auch,nur in Deutschland geht das nicht.
1
1
Login für Vote
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.